Rat lehnt Biemenhorster Forderung ab – jetzt entscheiden nach Kirmes die Wähler

Am 22. Oktober und damit eine Woche nach Kirmes werden alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu den Urnen gerufen. Dann muss Bocholt basisdemokratisch darüber entscheiden, ob die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Straße „Auf dem Takenkamp“ in Biemenhorst errichtet werden kann oder nicht. Der Bürgerentscheid ist notwendig, weil der Rat soeben das von 3759 Menschen per Unterschrift unterstützte Forderung der Biemenhorster Initiative mit überwältigender Mehrheit abgelehnt hat.

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Verwaltung und Politik sind weiterhin überzeugt, dass der Standort „Auf dem Takenkamp“ zur Errichtung einer Erstunterkunft geeignet und notwendig ist. Als Hauptargument führt sie an, dass Flüchtlinge alternativ in Hotels, Privathäusern, Sporthallen und Bürgersälen untergebracht werden müssten. Und das würde nicht nur zahlreiche Einschränkungen mit sich bringen, sondern wäre zudem teurer, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Apropos: Dem Steuerzahler wird die Abstimmung rund 130.000 Euro kosten. Darin enthalten sind Wahlwerbungskosten in Höhe von 20.000 Euro, von denen die im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen 17.000 Euro und die Bürgerinitiative  3000 Euro erhalten. Das Geld haben die Stadtverordneten heute außerplanmäßig bereitgestellt.

Für einen Erfolg benötigen die Biemenhorster am 22. Oktober mindestens 8726 gültigen Stimmen. Und die wiederum müssen mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen ausmachen. In besagtem Fall wäre der Ratsbeschluss vom März diesen Jahres zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft an der B67 aufgehoben und die Stadt müsste nach anderen Unterbringungsmöglichkeiten suchen.

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    Wer hat denn den juristischen Bullshit ausgeheckt? Der Rat hat nicht gegen das Bürgerbegehren entschieden sondern dafür gestimmt, den Bürgerentscheid durchzuführen! Und der ist auf Initiative der Biemenhorster zustande gekommen, die das Quorum dafür erreicht hatten. Der Rat hat das Biemenhorster Begehren eben nicht!!!! abgelehnt.
    Herr Blesenkämper, bitte, eine Erklärung!!

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      Made in Bocholt says:

      Der Rat hat das Bürgerbegehren selbst formal zugelassen. Er hat aber abgelehnt, der im Bürgerbegehren geforderten Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Errichtung einer Flüchtlingsanlage zu folgen. Das löst automatisch den Bürgerentscheid aus.

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        Das ist nicht richtig! Der § 26 Gemeindeordnung-NRW beschreibt genau, wie ein Verfahren eines Bürgerbegehrens mit anschließendem Bürgerentscheid durchzuführen ist. Eine Ablehnung einer Frage des Bürgerbegehrens ist dabei nicht vorgesehen. Wenn der Rat nun tatsächlich den Inhalt des Bürgerbegehrens (die Frage der Initiatoren) abgelehnt hat, ist damit das ganze Verfahren nicht gültig und abzublasen! Die Juristen warten mit Spannung auf die Niederschrift der Sitzung.

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          Danke für diesen Beitrag John!

          Schön, dass Ihr schon alles in Stellung gebracht habt diesen braunen Bullshit weiter ins Rollen zu bringen.

          Es gibt auch noch glücklicherweise Menschen mit Verstand in Bocholt, die diesem Unsinn nicht zustimmen werden.

          Bocholt wird das Richtige tun, Verlass Dich drauf.

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