Prozess um Massenschlägerei: Sechs Täter drei Jahre später verurteilt

Erst flogen die Fäuste, dann Gläser, später sogar Flaschen. Am Ende artete die Nacht im und an der Gaststätte Freudenhaus am Europaplatz in einer zum Teil brutalen Massenschlägerei aus. Herbeigerufene Polizisten wurden beleidigt und offen bedroht. Heute, mehr als drei Jahre später, wurden sechs der Täter vom Schöffengericht Bocholt zu von neun bis zu 21 Monaten dauernden Bewährungs- oder zu Geldstrafen verurteilt. Zwei müssen zudem für zwei Wochen in Dauerarrest – „damit sie mal merken, was auf dem Spiel steht und um einen Freiheitsentzug spürbar zu machen“, so der Richter. Einer dieser beiden Täter muss eventuell sogar ohne Bewährung für zwei Jahre in Jugendhaft, wenn er sich im nächsten halben Jahr nicht spürbar bessert.
Der Fall hatte im April 2019 für viel Aufsehen gesorgt in Bocholt. Auslöser könnte die Wochen zuvor getroffene Entscheidung des Gaststättenbetreibers sein, die Bewerbung eines der Täter auf eine Türsteherstelle abzulehnen. Daraufhin hatte letzterer möglichen Ärger angekündigt. Den gab es dann auch. Und zwar richtig. Die Polizei konnte der von 200 bis 300 Schaulustigen begleiteten Massenschlägerei schließlich nur mit Hilfe zusätzlicher, zum Teil von weither hinzugerufenen Einsatzkräfte Herr werden.
Das Gericht hielt den Angeklagten heute in der mehr als einstündigen Urteilsbegründung zu Gute, dass der Fall lange zurückliegt und sich der der Prozess wegen Corona und anderer Umstände verzögert hatte. Gleichzeitig warnte es davor, das Urteil auf die leichte Schulter zu nehmen. Bei einem Verstoß gegen die Bewährungsauflagen sei nicht mit Milde zu rechnen, kündigte der Richter an.
Zuvor hatte er massiv das Verhalten der Angeklagten im Prozess bemängelt. „Es entstand hier teilweise der Eindruck, dass sie das Verfahren nicht ganz ernst nehmen“, meinte er angesichts der Tatsache, dass ein Angeklagter zu Terminen nicht kam, andere bewusste logen, überhaupt wenig Aussagebereitschaft zeigten oder sich auf umfangreiche Erinnerungsglücken beriefen. Umso mehr glaubten der Richter und die beiden Schöffen am Ende denn auch den Zeugen.