Radfahrer stößt mit Kind zusammen und fährt weiter



Bocholt (ots) – Leichte Verletzungen hat ein achtjähriger Junge am Montag bei einem Unfall in Bocholt erlitten. Er befand sich auf dem Schulweg, als er gegen 08.05 Uhr an der Kreuzung Dinxperloer Straße/Kurfürstenstraße diese am Überweg in Richtung Kurfürstenstraße überqueren wollte. Er sei losgegangen, als die Lichtzeichenanlage Grün gezeigt habe. Dabei habe ihn ein Radfahrer angefahren, der die Dinxperloer Straße stadtauswärts auf dem Radweg befuhr. Der Radfahrer habe sich entschuldigt und sei schließlich weitergefahren. Der Radfahrer benutzte ein schwarzes Fahrrad, war circa 20 Jahre alt, schlank, hatte hellbraune Rastalocken und trug eine schwarze Jacke.

Die Polizei bittet ihn sowie weitere mögliche Zeugen, sich beim Verkehrskommissariat in Bocholt zu melden: Tel. (02871) 2990.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Besonderheit bei Unfällen mit Kindern hin. Häufig ist es so, dass Kinder an der Unfallstelle aus verschiedenen Gründen mit der Situation überfordert sind. Sie müssen zur Schule, sind geschockt, haben möglicherweise Schuldgefühle oder gar Angst – vielfach wollen sie möglichst schnell weiter und geben dann an, dass schon alles o.k. sei. Kinder können aber keine rechtsverbindliche Einwilligung zum Entfernen von der Unfallstelle geben.

Wer also damit rechnen muss, dass das Kind verletzt sein könnte und / oder an einem Fahrrad des Kindes ein Sachschaden entstanden ist, muss bestimmte Pflichten erfüllen. Ansonsten droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. In einem solchen Verfahren kommt es häufig zu Geldstrafen, aber auch zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem kann es zu Regressforderungen der eigenen Versicherung kommen.

Die Aussage eines Kindes – in etwa „Es ist schon alles o.k.“ – entbindet keinesfalls von diesen Pflichten. Man muss also an der Unfallstelle warten, bis durch berechtigte Personen (am besten durch die Polizei) alle notwendigen Daten aufgenommen wurden. Wer sich nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit von der Unfallstelle entfernt, muss sich unverzüglich an den Berechtigten oder die Polizei wenden. Auf der sicheren Seite ist also, wer bei solchen Unfällen sofort die Polizei informiert – selbst wenn das Kind sich nach dem Unfall seinerseits von der Unfallstelle entfernt haben sollte.

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