Radwegbeleuchtung zwischen Lowick und Liedern muss warten



Die CDU drängt auf eine Radwegebeleuchtung zwischen Lowick und Liedern sowie zwischen Liedern und dem Liederner Saal. Letztere wird kommendes Jahr installiert, wie die Verwaltung im Rat mitteilte. Zwischen Lowick und Liedern allerdings wegen einiger Versorgungsleitung schwierig. Stadtbaurat Daniel Zöhler gab dazu folgende Stellungnahme ab:

„Die BEW hat hinsichtlich der erforderlichen Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger „Straßen.NRW“ für den betreffenden Straßenabschnitt der Werther Straße (L 505) zwischen den Ortslagen Lowick und Liedern eigens eigens eine gutachterliche Beurteilung für den Trassenabschnitt eingeholt, und zwar ausdrücklich mit Blick auf die Sicherheit für die öffentliche Trinkwasserversorgung unserer Stadt. Auf der nördlichen Seite der bestehenden Radwegkante betreibt die BEW eine Trinkwassertransportleitung (DN 600 GGG), die eine sehr hohe Priorität für die Versorgungssicherheit der Stadt Bocholt beinhaltet. Innerhalb des Schutzstreifens dieser Transportleitung stehen mittlerweile viele z. T. starkwüchsige Bäume, die eine Gefahr für diese wichtige Versorgungsleitung darstellen. Ein Sachverständigenbüro (Fachgebiet Arboristik Baumwurzel-Rohrleitungs-Interaktionen) empfiehlt daher die Entfernung einer maßgeblichen Anzahl dieser Baumstandorte! Das entsprechende Gutachten liegt der zuständigen Stelle von Straßen.NRW vor.

Es ist der BEW von Seiten Straßen.NRW eine entsprechende Prüfung der Sachlage und Rückmeldung zugesichert worden. Sobald weitere Informationen bei dort eingehen, wird die Stadt Bocholt informiert. Die BEW geht zunächst davon aus, dass einer Entfernung der leitungsgefährdenden Baumstandorte von Seiten Straßen.NRW zugestimmt werden wird. Falls diese Zustimmung erwartungsgemäß bei der BEW vorliegen sollte, wäre nach entsprechender Umsetzung der Räumung hinsichtlich der projektierten und angestrebten Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage (Radwegbeleuchtung) dann ebenfalls eine unumgängliche Mindestanforderung erfüllt. Denn unter der Maßgabe der jetzt noch herrschenden örtlichen Situation wäre der Bau und Betrieb einer normgerechten und sicheren Beleuchtung in vielen Teilabschnitten des betreffenden Straßenabschnittes nicht möglich bzw. nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand überhaupt erst umsetzbar.“

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