Rat und Verwaltung halten an umstrittener KuBAaI-Grundstücksvergabe fest



Die Bocholter Verwaltung und Politik halten an der umstrittenen Grundstückvergabe für das KuBAaI-Baugelände an die Essener Firma Investor LIST Develop Residential fest. „Ich zweifele die Rechtmäßigkeit der Vorlage in keiner Weise an“, meinte Bürgermeister Peter Nebelo. Damit widerspracht er einer Einschätzung des Hanauer Verwaltungsrechtsexperten Harald Nickel, dass das Verfahren weder einer gerichtlichen noch einer Überprüfung durch die EU-Kommission Stand halten werde.

Bärbel Sauer von der Sozialen Liste hatte zuvor eine offizielle Anfrage gestellt. Sie wollte Sicherheit und Rechtsamteiter und meinte, die kommunalen Aufsichtsbehörden sollten eingeschaltet werden. „Nicht nötig“, meinte Nebelo. Er ließ anschließend Rechtsamtsleiter Neu ans Mikrofon. Der meinte: „Der Verkauf von städtischen Grundstücken unterliegt nach höchstrichterlicher europäischer Rechtsprechung nicht dem Vergaberecht. Voraussetzung ist natürlich, dass im Grundstückskaufvertrag nicht Leistungen für die Stadt vereinbart sind, die einer Ausschreibungspflicht unterliegen (z.B. verdeckte Baukonzessionen für öffentliche Gebäude). Dieser Grundsatz ist auch auf den aktuell geplanten Verkauf der städtischen Grundstücksflächen an der Industriestraße 7 anzuwenden. Vergaberechtlich relevante Baukonzessionen werden nicht Bestandteil dieses Grundstückkaufvertrags sein.“

Weiter meinte Neu: „Auch eine unterstellte Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Regeln des Vergaberechts gibt es nicht. Die Vorgehensweise der Stadt Bocholt (mit der unverbindlichen Abfrage von Angeboten, der Möglichkeit jederzeit die Verkaufsvorbereitung abzubrechen, dem Ausschluss zur Erstattung von Planungskosten und Schadensersatz bei Abgabe von Angeboten, dem öffentlichen Forum Interessenbekundung, dem Verzicht auf Ausschlusskriterien bei Angeboten usw.) bietet dafür keinerlei Ansatzpunkt.“

Auch die Forderung des Hanauer Verwaltungsrechtsexperten Harald Nickel nach einem verbindlichen Angebot des Investors ist für die Bocholter Verwaltung kein Problem. „Eben dieses verbindliche Angebot wird der Stadtverordnetenversammlung mit dem Grundstückskaufvertrag zwischen dem potenziellen Käufer und der SQB (Stadtquartiere Bocholt GmbH) zum Beschluss vorgelegt. Der potenzielle Käufer hat mit dem Grundstückskaufvertrag erstmalig ein durch die notarielle Beurkundung verbindliches Kaufangebot vorgelegt. Erst mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Kaufvertrag zwischen Stadt und Käufer dann auch rechtswirksam.“, so Neu.

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