ROADPOL-Aktion: Polizei kontrolliert in Grenznähe Lkw und Busse – in zehn Fällen Weiterfahrt untersagt

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Die Kreispolizeibehörde Borken hat sich erneut an der grenzüberschreitenden Aktion „ROADPOL“ beteiligt, die im Rahmen des European Roads Policing Network durchgeführt wird. In dieser Woche lag der Fokus auf dem gewerblichen Verkehr mit Lkw und Bussen. Die Beamten des Verkehrsdienstes führten verstärkt Kontrollen durch, insbesondere im Bereich des Personen- und Gütertransports. Diese Maßnahmen fanden am Dienstagnachmittag auf der Bundesstraße 525 in Südlohn statt, wobei die Polizei Unterstützung von Angestellten des Hauptzollamtes Münster erhielt. Für die Kontrollen musste der nördliche Zubringer zur Landesstraße 572 komplett gesperrt werden.

Ein zentraler Aspekt der Kontrollen war die Überprüfung der Einhaltung von Sozialvorschriften, die technische Sicherheit der Fahrzeuge sowie die Fahrtauglichkeit der Fahrer. Zudem wurde ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Eigentumsdelikten sowie grenzüberschreitenden Straftaten gelegt. Während der Aktion wurden insgesamt acht Lkw und 40 Pkw kontrolliert. Auffällig war ein Gliederzug, der bei der Wägung anstatt der erlaubten 40 Tonnen ein Gesamtgewicht von 50 Tonnen aufwies. Der Fahrer eines niederländischen Sattelzuges konnte zudem keine notwendige Berufskraftfahrerqualifikation vorweisen. Ein niederländisches Fahrzeug wies gravierende technische Mängel am hinteren Bremssystem auf, weshalb dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt werden musste.

Insgesamt wurden zahlreiche Ordnungswidrigkeiten festgestellt: Drei Anzeigen befassen sich mit technischen Mängeln, drei mit Überladung, eine mit der fehlenden Berufskraftfahrerqualifikation, zwei mit Verstößen gegen die Sozialvorschriften sowie eine mit mangelhafter Ladungssicherung. Zusätzlich verhängten die Beamten vier Verwarngelder wegen unzureichender Ladungssicherung, eines wegen der Nichteinhaltung von Sozialvorschriften und ein weiteres wegen des fehlenden Führerscheins. Bei vier anderen Fahrzeugführenden wurde eine Sicherheitsleistung ergriffen, da sie ihren Wohnsitz im angrenzenden Ausland hatten. Die Weiterfahrt wurde insgesamt zehn Fahrern untersagt.

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