Sanierer Stellmach spricht im Fall Hammersen von 15 Millionen Euro Finanzierungslücke



Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Eine eklatante Finanzierungslücke von rund 15 Millionen Euro ist nach Einschätzung von Heinrich Fritz Stellmach Ursache und Auslöser des Insolvenzverfahrens im Fall Seniorenpark Hammersen. Der bekannte Bocholter Rechtsanwalt wurde jetzt von der Geschäftsleitung des zahlungsunfähigen Unternehmens mit der Sanierung beauftragt. Er unterstützt damit Insolvenzverwalter Dirk Hofschulte aus Emsdetten. Erklärtes Ziel ist die Rettung des Projektes. Dazu Stellmach: „Es ist geplant, bereits in Kürze damit zu beginnen, das Objekt winterfest zu machen. Ich rechne damit, dass in Abstimmung mit allen Verfahrensbeteiligten das Projekt bis Ende des Jahres 2019 schlüsselfertig an die Investoren übergeben werden kann.“

Zurzeit ist das Seniorenwohnheim nur halbfertig. Unter anderem Probleme mit dem Denkmalschutz, den die Seniorenpark Hammersen GmbH und Co. KG zuvor immer als Investitionsvorteil gesehen und propagiert hatte, hatten zu Verzögerungen und Kostensteigerungen geführt. So mussten die zunächst eingesetzten Fenster ausgetauscht werden. Die neuen konnten aber in der erforderlichen Menge nicht so schnell geliefert werden. Auch der Brandschutz bereitete offenbar immer wieder Sorgen. Ein zusätzliches Problem war die Tatsache, dass die 121 Investoren, die bis zu 400.000 Euro für eine Wohnung Seniorenpark zu zahlen bereit waren, erst nach Fertigstellung zur Kasse gebeten werden können. Entsprechend musste der Bau durch Banken zwischenfinanziert werden. Letztere wiederum bekamen angesichts der Verzögerungen und Kostensteigerungen offenbar kalte Füße.

Vornehmliche Aufgabe des Sanierers ist es nun, frisches Geld zu beschaffen In diesem speziellen Fall sei in erster Linie Moderation und Vermittlung zwischen den beteiligten Kreditinstituten sowie den Lieferanten und Handwerkern notwendig, heißt es in einer Pressemitteilung der Kanzlei Stellmach & Broeckers. Dabei werden einige Gläubiger wohl auf viel Geld verzichten müssen. Dazu Stellmach: „Die Bereinigung einer solchen Finanzierungslücke im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens bedeutet immer Kapitalschnitt. Da bedeutet ohne Forderungsausfälle beziehungsweise einvernehmliche Forderungsverzichte der beteiligten Gläubiger kann der angestrebte Sanierungsprozess für das Projekt unmöglich erfolgreich umgesetzt werden.“

Die Gläubiger stehen damit unter Druck. Denn sollte die Sanierung scheitern, könnte das Projekt für alle im Fiasko enden. Würden dann auch noch die Investoren wegen Nichterfüllung ihre Verträge kündigen, stünde als Insolvenzmasse nur noch eine Bauruine auf einem mit Hypotheken hoch belasteten Grundstück zur Verfügung. Doch Heinrich Fritz Stellmach ist zuversichtlich, dass es dazu nicht kommt. „Genau das ist der Grund, weshalb sich die beteiligten Gläubiger und die Geschäftsleitung des Unternehmens für die Sanierungsexpertise der Sozietät Stellmach & Bröckers entschieden haben. Das Sanierungsteam unseres Büros wird in enger Zusammenarbeit mit dem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter alle Anstrengungen unternehmen, das Projekt erfolgreich durchzuführen“, erklärte er jetzt in einem Interview.

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