Schöffen für Bocholt gesucht



Bocholt (PID). Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in Bocholt Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Bis zum 31. März 2018 können sich Interessenten bei der Stadt Bocholt bewerben.
Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bocholt schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen. Insgesamt werden für Bocholt 58 Hilfsschöffen für allgemeinene Strafsachen benannt und 64 Personen, die im Rahmen des Jugendstrafrechts tätig werden.
Voraussetzungen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Infoveranstaltung am 5. März
Interessierte sind eingeladen, sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Montag, 5. März 2018, über die Tätigkeit als Schöffe bzw. Jugendschöffe zu informieren. Richter des Amtsgerichtes Bocholt aus den Bereichen Erwachsenenstrafrecht und Jugendstrafrecht sowie Vertreter der Stadtverwaltung Bocholt werden Informationen zur Schöffentätigkeit und zum (Aus-)Wahlverfahren geben.
Die Veranstaltung findet in der Nebenstelle der Stadtverwaltung Bocholt, Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport auf der Kaiser-Wilhelm-Straße 77 statt. Beginn ist um 17:30 Uhr.
Anmeldungen für die Veranstaltung nimmt Doris Springer vom Jugendamt unter Tel. 02871 953-550 oder E-Mail doris.springer@mail.bocholt.de entgegen.
Bewerbung für Schöffentätigkeit in allgemeinen Strafsachen
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) können sich bis zum 31. März 2018 beim Fachbereich Zentrale Verwaltung unter Tel. 02871 953-309 oder E-Mail nicole.goetzmann@mail.bocholt.de bewerben.
Bewerbung als Jugendschöffe
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. März 2018 an das Jugendamt unter Tel. 02871-953 550 oder E-Mail doris.springer@mail.bocholt.de.
Formulare
Bewerbungsformulare können von der Internetseite der Stadt Bocholt unter www.bocholt.de (Bereich Bürgerservice, Stichwort „Schöffe“) oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de

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