Schützenhaus: Erbbaurecht wird versteigert

Eigentlich wollte ein Investor der insolventen Brauhaus GmbH das Erbbaurecht für das Schützenhaus abkaufen (wir berichteten). Mit dem Erlös aus dem Verkauf hätte einen Teil der Forderungen der Gläubiger befriedigt werden können. Doch plötzlich wollte die Brauhaus GmbH nicht mehr. Deshalb wird das Erbbaurecht jetzt am kommenden Mittwoch zwangsversteigert. 

Der St.-Georgius-Schützenverein als Eigentümer der Immobilie ist zuversichtlich, dass sich der Investor, mit dem er vorher lange und erfolgreich verhandelt hat, an dem Zwangsversteigerungsverfahren beteiligt. Andere Interessenten könnten es schwer haben. Denn der an das Erbbaurecht gekoppelte Vertrag enthält stark einschränkende Bedingungen.

Zunächst ist die Immobiliennutzung laut Schützenverein ausschließlich auf einen gastronomischen Betrieb beschränkt. Wohnbebauung oder Handel sind dort nicht möglich. Zudem ist für jede Investition über 50.000 Euro die Zustimmung des Vereins erforderlich. Auch kann das Gebäude ohne Zustimmung der Schützen nicht abgerissen werden. Diese Hemmnisse und der desolate Zustand des Gebäude ließen einen vom Gericht bestellten Gutachter den Verkehrswert des Erbbaurecht deshalb auf 0 Euro taxieren.

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