Schützenhaus: Verein sucht intensiv nach neuen Lösungen
Zwei Versuche, das Schützenhaus mit Hilfe des Unternehmers Jürgen Theissen beziehungsweise der Bocholter Bürgerstiftung zu retten, sind in den vergangenen fünf Jahren gescheitert. Einen dritten Versuch wird es nach Einschätzung des Vorstandes des St.-Georgius-Schützenvereins wohl nicht mehr geben. Deshalb sucht der Eigentümer der Immobilie jetzt selbst intensiv nach Investoren und treibt die Zwangsversteigerung der Erbbaurechtes voran. Das liege nämlich nach wie vor bei der insolventen Brauhaus GmbH, was die Rechtslage sehr kompliziert mache, heißt es in einem Schreiben an die Mitglieder. Aus Sicherheitsgründen hat der Verein das Gebäude derweil mit Hilfe eines provisorischen Zaunes sichern lassen.
Theoretisch gäbe es momentan drei Möglichkeiten, das mit dem Erbbaurecht zu regeln. Die erste wäre der so genannte „Heimfall“. Nach diesem könnte der Verein den Vertrag mit der
Brauhaus GmbH wegen des Ausbleibens der Pachtzahlungen auflösen. Er wäre allerdings dann wegen der Verkürzung der Laufzeit zur Zahlung einer nicht unerheblichen Entschädigung verpflichtet und müsste zusätzlich sämtliche Verbindlichkeiten übernehmen, die momentan noch auf dem Erbbaurecht lasten. „Faktisch wäre der Verein mit dem Augenblick des Heimfalls selbst insolvent. Insofern ist das für uns keine Lösung“, schreibt der Vorstand.
Die zweite Option wäre ein Investor wie Theissen oder die Bürgerstiftung, der sich mit den Gläubigern der Brauhaus GmbH einigen könnte und dann in den gelten Erbbaurechts-Vertrag einsteigen würde. Die hohen Altschulden und der Zustand des Gebäudes würden das aber für potenzielle Interessenten zunächst wenig attraktiv machen, heißt es weiter.
Die dritte Möglichkeit wäre eine Zwangsversteigerung des Erbbaurechtes. Bei diesem Verfahren verfallen für den Höchstbieter die über die Versteigerungssumme hinausgehenden Forderungen der Gläubiger. Er könnte folglich bei Null anfangen.
Der Verein versucht nach Angaben des Vorstandes weiter, Investoren zu finden. Interessenten für das 14.600 Quadratmeter große Grundstück in bester Citylage gebe es, heißt es in dem Mitgliederbrief. Doch die komplizierte Rechtslage und die Interessen der vielen Beteiligten benötigten Zeit.
Parallel treiben die Schützen die Zwangsversteigerung des Erbbaurechtes voran. Dieses Verfahren könnte zu einer schnelleren Lösung führen, lässt aber völlig offen, was aus dem Schützenhaus wird. „Von einer großen neuen Saallösung müssen wir uns leider wohl verabschieden. Ein solche Saallösung ist ohne öffentliche Subventionen und/oder Zuschüsse nicht zu finanzieren und steht deshalb momentan wohl nicht mehr zur Debatte“, schreibt der Vorstand.
Ruth Rümping says:
Ja, was tun, wahrscheinlich wieder aufschieben auf den St. Nimmerleinstag. Die vom Unternehmer Theissen angestrebten Lösungen, sowohl die kleinere wie auch die größere, wären für Bocholt ein Gewinn gewesen. Bocholt wäre nicht mehr in der Planungsphase sondern in der Nutzungsphase. Aber ohne die größte Partei in Bocholt geht „fast“ nichts. Ich bin gespannt auf die jetzigen Entscheidungen.