Seminar „Barrierefreies Bauen – öffentlich zugängliche Gebäude“



Kreis Borken. Der Arbeitskreis Behindertenhilfe und der Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz des Kreises Borken haben gemeinsam das Seminar „Barrierefreies Bauen – öffentlich zugängliche Gebäude“ durchgeführt. Das Seminar richtete sich an Verantwortliche für Baumaßnahmen in öffentlichen Gebäuden, insbesondere an Planende und Ausführende aus den Bereichen Hochbau und Gebäudemanagement. Eingeladen waren zudem ausdrücklich auch Personen, die mit Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten oder -leben und dabei erfahren, welche Herausforderungen damit verbunden sind, Barrieren zu überwinden. Mehr als 80 Interessierte konnten so Heiner Buß, Vorsitzender des Arbeitskreises Behindertenhilfe, und der Leitende Kreisbaudirektor Hubert Grothues begrüßen. Beide betonten die zunehmende Bedeutung des Themas Barrierefreiheit und zeigten sich erfreut über das große Interesse an dem Seminar und über die unterschiedlichen Professionen der teilnehmenden Personen. Geleitet wurde das Seminar durch Architekt Martin Philippi.
Referent Philippi ist Architekt, DIN geprüfter Fachplaner sowie zertifizierter Sachverständiger für barrierefreie Stadt- und Gebäudeplanung und arbeitet als Mitarbeiter des Forschungsinstituts Technologie und Behinderung im Projekt Agentur Barrierefrei NRW. Er berät Planende und Verantwortliche in den Kommunen bei Fragen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Die Agentur Barrierefrei NRW besteht seit Juni 2005 und wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. In dem dreistündigen Seminar ging er auf die einzelnen Änderungen der Landesbauordnung bezüglich der Barrierefreiheit ein. So müssen beispielsweise zukünftig Gebäude mit mehr als drei oberirdischen Geschossen über Aufzüge in ausreichender Zahl verfügen. Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. Die heterogene Zusammensetzung des Teilnehmerkreises aus Vertreterinnen und Vertretern des technischen Bereichs, aus sozialen Berufen und aus den Reihen der Betroffenen ergab anschließend eine interessante und vielschichtige Diskussion, in der das Thema der Barrierefreiheit aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln beleuchtet wurde.
Auf Initiative des Fachbereichs Bauen, Wohnen und Immissionsschutz der Kreisverwaltung konnte für den Teilnehmerkreis aus Hochbau und Gebäudemanagement eine Anerkennung des Seminars als offizielle Fortbildungsveranstaltung bei der Architektenkammer /Ingenieurkammer erwirkt werden.
Zum Hintergrund:
Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Diese Definition ergibt sich laut Martin Philippi aus Paragraph 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW. Sie wurde inhaltlich in die ab dem 01.01.2019 geltende Neufassung der Landesbauordnung NRW (Baurechtsmodernisierungsgesetz) übernommen. Barrierefrei sind danach bauliche Anlagen, soweit sie für alle Menschen insbesondere für Menschen mit Behinderungen, in allgemein üblicher Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

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