SGB II-Arbeitslosenquote im Februar 2017 weiterhin stabil auf niedrigem Stand



Kreis Borken. Als „bemerkenswert“ bezeichnet Landrat Dr. Kai Zwicker die aktuelle Entwicklung bei der SGB II-Arbeitslosenquote. Im Vergleich zum Vormonat ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Februar 2017 um 24 Personen gesunken. Dr. Zwicker konstatiert: „Dieser Rückgang entspricht nicht der üblichen saisonalen Entwicklung zu Jahresbeginn!“ Er vermutet, dass u. a. ein Großteil der Flüchtlinge, die inzwischen in den SGB II-Bezug kommen, derzeit an Fördermaßnahmen, wie Sprach- und Integrationskurse, teilnimmt und daher dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung steht. Verglichen mit dem Vorjahresmonat weist das „Jobcenter im Kreis Borken“ rund 139 Langzeitarbeitslose weniger aus. Insgesamt waren aktuell 4.743 SGB II-Leistungsbezieher/innen als arbeitslos registriert. Die SGB II-Arbeitslosenquote liegt weiterhin auf dem niedrigen Stand von 2,3 Prozent. 
Der SGB II-Hilfebedarf insgesamt ist im Februar hingegen deutlich gestiegen. So beziehen gegenüber Januar 2017 weitere 105 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II. Anders als in den Vormonaten ist dieser Anstieg jedoch nicht ausschließlich auf Personen aus Drittstaaten (+ 63 Bedarfsgemeinschaften) zurückzuführen. Auch 42 Bedarfsgemeinschaften aus Deutschland und der EU sind neu im SGB II-Leistungsbezug. 
Insgesamt haben im Februar 11.407 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 8.302 Bedarfsgemeinschaften Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Das sind 369 Bedarfsgemeinschaften mehr als im Februar 2016.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen. 
Die Arbeitslosenquote von 2,3 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

Quelle: Kreis Borken

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