Solarthermie, Wärmepumpe, Pelletheizung und Holzheizung: Neue Regeln für die BAFA-Förderung



Kreis Borken. Zur Erreichung der Klimaschutz-Ziele sind energieeffiziente Gebäude besonders wichtig. Deshalb werden auch 2018 Hauseigentümer bei der energetischen Sanierung unterstützt – durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Und auch der Einbau von Heizungen, die mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, wird weiterhin gefördert. Aber: Seit dem 1. Januar 2018 gibt es eine Änderung. Bisher konnte der Zuschuss für Solarthermie-Anlagen, Wärmepumpen, Pelletheizung oder Holzheizung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Heizung beantragt werden. „Seit Anfang des Jahres muss der Förderantrag schon beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag für die neue Heizung vergeben wird. Sonst erhalten
Hausbesitzer keinen Zuschuss mehr“, erläutert Isabel Stasinski, Klimaschutzmanagerin des Kreises Borken. „Geplant werden darf die neue Heizung aber auch künftig schon vor der Antragstellung.“
Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden, gilt eine Übergangsregelung: Diese können auch 2018 nachträglich gefördert werden. Alle relevanten Förderprogramme, immer aktuell und kompakt zusammengefasst, sind auf der Internetseite www.alt-bau-neu.de/Kreis-Borken im Bereich „Förderung“ zu finden. „Nutzen Sie dieses Angebot und sparen Sie viel Geld bei der energetischen Modernisierung Ihres Hauses“, rät die
Klimaschutzmanagerin.
Der Kreis Borken ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom Wirtschaftsministerium NRW unterstützt und durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert. Regional wird die Mitgliedschaft des Kreises im Netzwerk ALTBAUNEU durch die Kreishandwerkerschaft begleitet.

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