Soziale Liste Bocholt fordert: Öffentliche Kontrolle der Ewibo



Die Wählergemeinschaft Soziale Liste Bocholt fordert, dass die Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt mbH (Ewibo) zukünftig der öffentlichen Kontrolle durch den Rat der Stadt Bocholt unterliegt. Auch soll geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, dass der Tarifvertrag TVöD bei den Beschäftigten der Ewibo durch Tarifbindung angewandt werden kann. Und ob die Beschäftigten und Aufträge der Ewibo und der weiteren Einrichtungen an die Stadt Bocholt überführt werden können (Rekommunalisierung). Ein entsprechende Bürgerantrag liegt dem Bürgermeisterbüro seit Freitag dieser Woche – zwecks Erstellung eines Rechtsgutachtens zu diesen Themen – vor.

Der Aufsichtsrat der Ewibo, Vorsitzender ist Bürgermeister Peter Nebelo, könne die fehlende öffentliche Kontrolle nicht ersetzen, betont Rainer Sauer (Vorsitzender der Wählergemeinschaft) und erklärt dazu:
„Die Ewibo entwickelt sich mehr und mehr zu einem Imperium. Aufgaben, die eigentlich die Stadt Bocholt wahrnehmen müsste, werden zunehmend der Ewibo übertragen. Neben der Wohnungswirtschaft betreibt die Ewibo unter anderem die Tiefgarage, Schulmensen, Flüchtlingsunterkünfte, das Europa-Haus Bocholt und nun auch noch die Radstation am Bahnhof. Auch für die Wohnraumentwicklung und für die Quartiersentwicklung ist die Ewibo zuständig. Hinzu kommen weitere unzählige Einrichtungen. Der Geschäftsführer der Ewibo ist auch Geschäftsführer dieser Einrichtungen. Ohne die Ewibo und ohne die Stadt Bocholt könnten diese Einrichtungen nicht existieren. Kaum in einer anderen Stadt gibt es solche städtischen Strukturen und Aufgabenübertragungen. Auf der anderen Seite werden von der Ewibo Dienstleistungen der Stadt zur Erfüllung der eigenen Aufgaben in Anspruch genommen. Noch schlimmer: Die Aufgabenbereiche der Ewibo unterliegen nicht der öffentlichen Kontrolle durch den Rat der Stadt Bocholt. Die Ewibo kann damit „schalten und walten“ wie sie will. Der Ewibo-Aufsichtsrat kann diese öffentliche Kontrolle nicht ersetzen. Zudem besteht bei der Ewibo keine Tarifbindung und kein Betriebsrat. Alles basiert auf Einzelarbeitsverträgen mit weniger Rechtssicherheit und schlechteren Bedingungen als ein Tarifvertrag. Hingegen besteht für die Beschäftigten der Stadt Bocholt Tarifbindung (Tarifvertrag TVöD) – und auch eine betriebliche Interessenvertretung. Es kann nicht sein, dass die Ewibo – die öffentliche Aufträge erledigt – weder der öffentlichen Kontrolle unterliegt noch ihren Beschäftigten im Bezug auf Tarifvertrag keine Rechtssicherheit bietet. Die Stadt Bocholt muss nun endlich ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten bei der Ewibo gerecht werden und praktizieren.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert