Sportanlagen und Bolzplätze wieder eingeschränkt nutzbar



Sport im Freien ist auf städtischen Sportanlagen ab heute, 8. März 2021, wieder eingeschränkt möglich, auch auf Bolzplätzen kann grundsätzlich wieder gespielt werden. Möglich wird dies durch Lockerungen im Zuge der neuen Coronaschutzverordnung NRW. Das teilt die städtische Sportverwaltung mit.

Es gilt: Auf Sportanlagen unter freiem Himmel dürfen höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes Sport treiben. Des Weiteren ist Sport im Rahmen von Ausbildung als Einzelunterricht erlaubt. Sport treiben dürfen ferner Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren, die von bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen betreut werden.

Zwischen einzelnen Nutzergruppen ist auf Sportanlagen ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Vereine sind gehalten, darauf zu achten. Wichtig auch: Umkleiden, Duschen und Gemeinschafträume bleiben vorerst weiterhin geschlossen aus Schutz vor Verbreitung des Virus´.

Sportplatz Stockfoto (Copyright: shutterstock (Liz Tracy Photography))

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