Sprunghafter Anstieg der Arbeitslosen im Juni



Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Juni sprunghaft angestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Grund dafür sei maßgeblich der Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine geflüchteten Personen vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II, der zum Stichtag 1. Juni stattgefunden hat. „Dadurch ist die Zahl der Arbeitslosen im SGB II innerhalb eines Monats insgesamt um 700 Personen angestiegen“, erklärt Dr. Zwicker. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Juni 4.937 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Mai ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 700 Personen gestiegen, im Vergleich zum Juni 2021 hat sich die Zahl um 332 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist ebenfalls sprunghaft angestiegen von 1,9 Prozent (Mai 2022) auf jetzt 2,3 Prozent. Zuletzt habe die Arbeitslosenquote im August 2020 auf diesem vergleichsweise hohen Wert gelegen, stellt der Landrat fest.

Eine deutliche Steigerung gibt es auch bei der Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: Sie liegt im Juni 2022 bei 10.068 Personen (+ 1.290). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Juni 14.604 Personen (+ 1.963) in 7.329 Bedarfsgemeinschaften (+ 940) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Auch im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen stark gestiegen: So gab es im Juni 2021 noch 282 Bedarfsgemeinschaften und sogar 374 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger.

Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.

Die Arbeitslosenquote von 2,3 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

Grafik: Arbeitslose (nur SGB II) in den Städten und Gemeinden im Jahresvergleich

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Grafik: Arbeitslose (nur SGB II) im Verhältnis zur Bevölkerung von 15 bis 65 Jahren

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Quelle: Kreis Borken

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