St.-Agnes-Hospital lässt wieder Krankenbesuche zu



Aufgrund der langsam sinkenden Anzahl an Neuinfektionen im Kreis Borken hat sich das Klinikum Westmünsterland dazu entschlossen, wieder eingeschränkte Besuche in den Krankenhäusern zu ermöglichen und das generelle Besuchsverbot aufzuheben. Dies gilt für die Krankenhausstandorte Ahaus, Bocholt, Rhede, Stadtlohn und Vreden ab Mittwoch, den 2. Dezember. Im St. Marien-Hospital Borken sind eingeschränkte Besuche ab Montag, den 7. Dezember wieder möglich – Hintergrund sind hier die bis dahin weitgehend abgeschlossenen Bauarbeiten an der Rampe zum Krankenhaus, die zu einem Engpass im Eingangsbereich führen.

„Besuche von Angehörigen und Freunden sind im Krankenhausalltag für unsere Patienten enorm wichtig. Für viele der Patientinnen und Patienten ist insbesondere der persönliche Kontakt zu Bezugspersonen ein wichtiger Faktor für ihre Genesung. Gleichzeitig ergibt sich durch Corona eine besondere Fürsorgepflicht“, erklärt Tobias Rodig, Pressesprecher des Klinikums Westmünsterland. „Wir müssen daher je nach aktueller Infektionslage sehr genau abwägen, was jeweils möglich ist, damit unsere Patientinnen und Patienten optimal versorgt und betreut sind. Dazu zählen physische Gründe genauso, wie psychische, soziale und ethische Abwägungen.“ Wenn der stationäre Aufenthalt nur wenige Tage beträgt, empfiehlt das Klinikum Westmünsterland Angehörige sehr genau zu überlegen, ob ein täglicher Besuch in diesem Zeitraum wirklich notwendig ist und im Sinne des Schutzes der Patienten und Mitarbeiter möglichst auf die Kontaktpflege über digitale Möglichkeiten oder das Telefon zurückzugreifen.

Trotz des Aufhebens des Besuchsverbots erzwingt die Corona-Problematik weiterhin eine verschärfte Besucherregelung im Klinikum Westmünsterland. Auf Basis der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung) des Landes NRW gelten ab Mittwoch im Klinikum Westmünsterland folgende Besuchsregeln:

Pro Tag und Patient ist max. ein Besucher erlaubt.
Die Besuchszeit in der Klinik ist auf maximal 30 Minuten beschränkt.
Besuche sind nur durch vom Patienten zuvor namentlich benannte Personen möglich.
Besucher dürfen keine grippalen Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen aufweisen und keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt haben.
Die Besuchszeiten werden generell für den Nachmittag vorgesehen. Weil dies an den einzelnen Krankenhausstandorten unterschiedlich geregelt sein kann, verweisen wir auf die dort gültigen Festlegungen.
Im Krankenhaus und insbesondere in den Patientenzimmern ist durchgängig der Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Besuche auf den Isolierstationen sind leider nicht möglich
Die Krankenhäuser sind nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW dazu verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucher zu erfassen und zu speichern, um sie im Falle einer eventuellen Anforderung an die Gesundheitsbehörden weitergeben zu können.
Besucher müssen sich im Eingangsbereich die Hände desinfizieren.
Es ist immer der kürzeste Weg vom Eingang zum Patientenzimmer und wieder zurück zu nehmen und ein unnötiger Aufenthalt im Krankenhausgebäude zu vermeiden.
Besucher müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zu Nicht-Angehörigen einhalten.
In Mehrbettzimmern ist kein gleichzeitiger Besuch möglich.
Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger Absprache im Einzelfall Ausnahmen von der bestehenden Besuchsregelung zugelassen werden. Gesonderte Regelungen bestehen auch für Teilbereiche der Krankenhäuser, wie z.B. der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin.

Wenn das aktuelle Infektionsgeschehen dies erfordert, können für einzelne Krankenhausstandorte oder einzelne Abteilungen und Stationen erneut Besuchsverbote erlassen werden.

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