St.-Agnes-Hospital lockert die Besucherregelung



Aufgrund der aktuell weiterhin niedrigen Inzidenz im Kreis hat das St. Agnes-Hospital Bocholt beschlossen, seine Besucherregelung ab Montag, den 28. Juni weiter zu lockern. Die Besuchszeiten werden werktags von 9:30 bis 18:00 Uhr ausgeweitet, am Wochenende und feiertags von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Pro Tag ist in diesem Zeitraum ein Besuch bis zu dreißig Minuten möglich. Die Patienten müssen im Vorfeld des Besuchs zwei mögliche Besucher namentlich benennen.
Alle Besucher benötigen ein maximal 24 Stunden altes negatives Testergebnis. Es besteht die Möglichkeit, sich direkt an der Bürger-Schnellteststelle am Krankenhaus testen zu lassen. Wichtig zu beachten ist, dass die Besucherinnen und Besucher zur eindeutigen Identifikation ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Führerschein) vorlegen können. Vollständig geimpfte Personen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein) oder Genesene (maximal sechs Monate zurückliegende Infektion) sind von der Testpflicht befreit und müssen dies mittels Nachweis und Ausweisdokument belegen.

Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, kann nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Einzelfall von der bestehenden Besucherregelung abgewichen werden. Eine gesonderte Regelung betrifft den Bereich der Geburtshilfe. Hier sind weiterhin Besuche nur durch den Vater möglich. Auch bei diesen Ausnahmen gilt natürlich die Testpflicht.

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