Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl wegen Totschlags gegen 59-jährigen Borkener



Münster/Borken (ots) Der 59-jährige Borkener, der verdächtig wird, seine Ex-Lebensgefährtin am Neujahrsmorgen getötet zu haben, hat in seiner polizeilichen Vernehmung angegeben, sich nicht an das Geschehen erinnern zu können. Er räumte jedoch ein, sich mit der 52-Jährigen immer wieder gestritten zu haben, so auch in der Tatnacht.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgte gestern Nachmittag (01.01.) die Obduktion der Verstorbenen im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster. „Die Rechtsmediziner haben festgestellt, dass die zahlreichen Messerstiche und zusätzlich ein Drosseln den Tod der 52-jährigen Frau verursacht haben“, erläuterte Oberstaatsanwalt Stefan Lechtape das Ergebnis heute in Münster. Der 59-Jährige und die 52-jährige Verstorbene führten keine feste Beziehung mehr, trafen sich jedoch in unregelmäßigen Abständen in der Wohnung der 52-Jährigen an der Karl-Leisner-Straße in Borken. Sie hatten auch das gemeinsame Sorgerecht für die 6-jährige Tochter. „Warum der Streit zwischen dem 59-Jährigen und seiner Ex-Lebensgefährtin derart eskalierte ist Gegenstand der Ermittlungen“, erklärte der Leiter der Mordkommission, Ulrich Bux.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat beim zuständigen Amtsgericht Haftbefehl wegen Totschlags gegen den Beschuldigten beantragt. Er wird noch heute einem Haftrichter vorgeführt. Die Ermittlungen dauern an.

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