Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen vermeintliche Mitglieder einer Telefonbetrüger-Bande



Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen zwei Männer (im Alter von 48 und 25 Jahren) und eine 27-jährige Frau Anklage wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges bei der auswärtigen großen Strafkammer des Landgerichts Münster beim Amtsgericht Bocholt erhoben. Die jeweils aus Bocholt stammenden Angeschuldigten sollen Mitglieder einer Bande gewesen sein, deren Ziel es gewesen sein soll, ältere Menschen mittels falscher Telefonanrufe um deren ersparte Vermögenswerte zu bringen.

Nach dem Ergebnis der (über einen längeren Zeitraum verdeckt) durchgeführten Ermittlungen soll die Vorgehensweise wie folgt gewesen sein: Die Seniorinnen und Senioren sollen aus der Türkei aus eigens eingerichteten Callcentern angerufen worden sein. Die Anrufer sollen sich als Beamte der örtlichen Polizeibehörde ausgegeben und vorgespiegelt haben, dass ein Einbruch in die Wohnung der angerufenen Senioren unmittelbar bevorstehe. Im weiteren Verlauf der Telefonate sollen die Anrufer die Opfer davon überzeugt haben, Wertgegenstände – insbesondere Scheckkarten nebst Geheimzahlen, Bargeld oder Schmuck – bereitzustellen um diese sodann (weiteren) angeblichen Polizeibeamten zur vermeintlichen Sicherung zu überlassen

Zur Umsetzung ihres Vorhabens benötigen die aus der Türkei agierenden mutmaßlichen Bandenmitglieder Personen, die sich nach den betrügerischen Anrufen an die Anschriften der Geschädigten begeben, um die Wertgegenstände in Empfang zu nehmen. Mit den auf diese Weise erhaltenen EC-Karten soll sodann Geld abgehoben bzw. erlangter Schmuck verkauft worden sein; das abgehobene Geld bzw. der durch den Verkauf von Wertsachen erzielte Erlös soll nachfolgend in die Türkei überwiesen worden sein.

Bei den nun angeklagten Personen soll es sich um diese sogenannten „Abholer“ gehandelt haben. Die Angeschuldigten sollen im Laufe des Jahres 2021 von dem vermutlichen Drahtzieher aus der Türkei heraus angeworben worden sein und nachfolgend in einer unterschiedlichen Anzahl von Fällen für die Abholung und den Absatz der Beute sowie die Weiterleitung von Geld in die Türkei verantwortlich gewesen sein. Die Anklageschrift umfasst einen Zeitraum von März bis Dezember 2021; der Ange- schuldigten werden zehn Taten und den männlichen Mitangeschuldigten acht (betreffend den 48-jährigen Angeschuldigten) bzw. vier Taten vorgeworfen. Die geschädigten Seniorinnen und Senioren aus Bocholt, Dinslaken, Wesel, Iserlohn, Herten, Lünen, Essen und Recklinghausen waren zwischen 64 Jahre und 98 Jahre alt. Durch die angeklagten Taten sollen die Angeschuldigten insgesamt Vermögenswerte in einer Höhe von ungefähr 210.300,00 Euro erlangt haben.

Dem 48-jährigen Angeschuldigten wird zudem der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Anlässlich der Durchsuchung seiner Wohnung wurden 12,5 Gramm Kokain gefunden. Der 25 Jahre alte Angeschuldigte ist zudem angeklagt, bei der Durchsuchung seiner Wohnanschrift in Bocholt im Dezember 2021 einen eingesetzten Polizeibeamten tätlich angegriffen und unter anderem durch einen Faustschlag in das Gesicht verletzt zu haben.

Die Angeschuldigte und der 48-Jährige haben sich im Wesentlichen geständig zu den Vorwürfen geäußert. Der 25-jährige Angeschuldigte bestreitet, an den vorgeworfenen Betrugstaten beteiligt gewesen zu sein.

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte im Dezember 2021 Haftbefehle gegen die Angeschuldigten erwirkt. Aufgrund dieser Haftbefehle sind die Angeschuldigten im Dezember vorläufig festgenommen worden. Die An- geschuldigten befinden sich gegenwärtig in Haft. Das Landgericht hat über die Zulassung der Anklageschrift zu entscheiden. Die Ermittlungen gegen weitere Tatbeteiligte, insbesondere den aus der Türkei agierenden mutmaßlichen Kopf der Gruppierung, dauern an.

Eine ebenfalls im Dezember 2021 festgenommene 26 Jahre alte Tatverdächtige aus Bocholt, die auch als “Abholerin” gehandelt haben soll, ist am 11.05.2022 durch das Schöffengericht in Bocholt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren unter Strafaussetzung zur Bewährung rechtskräftig verurteilt worden.

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