Stadt weicht Fragen nach Brandschutz an Schulen aus



Von BERTHOLD BLESENKEMPER
Seit einer Woche ist bekannt, dass es nicht nur am Euregio-Gymnasium, sondern an weiteren sechs Schulen in der Stadt Brandschutzmängel gibt, die für mehr als zwei Millionen Euro möglichst schnell beseitigt werden müssen (wir berichteten <madeinbocholt.de/brandschutzmaengel-an-sechs-weiteren-schulen-festgestellt-2/>). Made in Bocholt hat nachgehakt. Welche Mängel wurden im einzelnen an welchen Gebäuden festgestellt? Warum wurden die Mängel nicht bei den regelmäßig stattfindenden Brandschauen erkannt? Das und mehr wollten wir von der Verwaltung wissen. Doch die weicht aus. Sie reagiert mit einer allgemeinen Stellungnahme, ohne konkret auf die Fragen einzugehen.

Hier die MiB-Fragen:
1. Welche Mängel wurden im einzelnen an welchen Gebäuden festgestellt?
2. Wären Kinder oder Lehrpersonen durch die Mängel im Falle eine Feuerausbruchs gefährdet gewesen?
3. Wie und wann wurden die Mängel erkannt?
4. Warum wurden die Mängel nicht schon bei Bauabnahme erkannt?
5. Warum wurden die Mängel nicht bei den regelmäßig stattfindenden Brandschauen erkannt?
6. Werden öffentliche Gebäude in Sachen Brandschutz anders beurteilt als private?
7. Wird innerhalb der Verwaltung untersucht, wie die Mängel übersehen werden konnten und werden daraus Konsequenzen gezogen (wenn ja welche)?

Hier der offizielle Standpunkt der Verwaltung:

Die Stadt Bocholt ist bei öffentlichen Gebäuden wie Schulen in der Betreiberverantwortung. Schüler- und Lehrerschaft sowie andere tätige Menschen sollen in den Gebäuden sicher lernen und arbeiten können.

Ausgelöst durch den Fall am Euregio-Gymnasium, nimmt die GWB derzeit nach und nach alle Bocholter Schulen in puncto Betriebssicherheit und Brandschutz unter die Lupe. Geprüft wird, ob die Gebäude noch den heute geltenden brandschutztechnischen Gesetzen und Richtlinien entsprechen. Falls nicht, wird nachgerüstet. Daraus resultieren dann entsprechende Maßnahmen, etwa neue Feuer- und Rauchschutztüren etc..

Die bislang geprüften Gebäude ergeben bislang keine akute Gefahrenlage, die eine sofortige Schließung wie beim Euregio-Gymnasium erfordern würde. Gleichwohl sind brandschutztechnische Anpassungen notwendig, da sich im Laufe der Jahre Gesetze, Richtlinien und Vorschriften geändert haben. Für Schulen gelten dabei im Vergleich zum privaten Bereich andere Richtlinien (Schulbaurichtlinie).

Zur Verdeutlichung: Zum Zeitpunkt der Abnahme der einzelnen Gebäude galten noch andere Gesetze und Richtlinien, somit gab es damals keine „Mängel“ an den Gebäuden, sie entsprachen den Anforderungen der Zeit. Sobald eine neue Genehmigung für ein Gebäude erforderlich wird, z.B. durch Umnutzung, muss die aktuell geltende Gesetzeslage erfüllt werden – bis dahin gilt die alte Genehmigung (sog. Bestandsschutz; wenn dem nicht so wäre, würde jede Genehmigung bei Änderung der Gesetzeslage erlöschen). Es gilt also immer die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Genehmigung. Auslöser in diesem Fall der generellen Überprüfung durch die GWB ist, siehe oben, der „Euregio“-Sachverhalt.

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