Stadt will für unwirksam erklärten Bebauungsplan „heilen“



Trotz sorgfältiger Erstellung der Bebauungspläne seitens der Stadt Bocholt ist die Stadt nicht davor gefeit, dass öffentlich-rechtliche Bebauungspläne juristisch angegriffen werden. So im Falle des Bebauungsplanes 8-21, bei dem aufgrund einer Klage ein sogenanntes Normenkontrollverfahren angestoßen wurde. Dabei prüft das Gericht die Rechtsnorm, die der Erweiterung zugrunde liegt.

Nach Prüfung hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun den Bebauungsplan 8-21 im Industriepark Mussum für unwirksam erklärt. Bemängelt wurde eine Festsetzung zu Außenarbeitsplätzen im Grundstücksbereich in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 67. Die Stadt Bocholt Bocholt hält diesen vom Gericht benannten Mangel gleichwohl für juristisch „heilbar“. Unmittelbar nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung und Erörterung im nächsten Bauausschuss wird die Stadtverwaltung die „Heilung“ des B-Plans veranlassen, damit der Plan anschließend zeitnah, bis Jahresende, erneut beschlossen werden kann.

Unmittelbare Auswirkungen auf bereits genehmigte Bauvorhaben hat das Urteil nicht. Vorbehaltlich eines juristisch „geheilten“ B-Plans 8-21 könnte die weitere Grundstücksvermarktung fortschreiten. Stadt Bocholt und Wirtschaftsförderung stehen mit interessierten Unternehmen dazu weiterhin in engen bilateralen Gesprächen.

Die Stadt Bocholt legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass sämtliche Einwendungen und Kritikpunkte, welche seitens des Klägers im Rahmen des Normenkontrollverfahrens vorgetragen wurden, vom Gericht nicht bemängelt bzw. verworfen wurden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert