Stadt wird Patronatserklärung gegenüber Ewibo abgeben
Die Stadt wird auf Beschluss des Rates gegenüber der Ewibo eine sogenannte Patronatserklärung abgeben. Darin verpflichtet sie sich, die Tochtergesellschaft in jedem Fall mit ausreichend Liquidität auszustatten. Ziel ist es eventuelle Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe, von denen in einem richterlichen Arrestbeschluss gesprochen wird, abzusichern und damit eine Insolvenz zu vermeiden. Die Alternative, eine Liquiditätssicherungs- oder Verlustdeckungszusage auszusprechen, wurde verworfen.
Sollte die Ewibo also im Rahmen einer Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern gerichtlich dazu verdonnert werden, den von der Staatsanwaltschaft geschätzten Schaden von bis zu sieben Millionen Euro an die Stadt zurückzuzahlen, gewährt letztere der Tochter ein Darlehen oder stockt ihr Eigenkapital auf. Damit ein solches Vorgehen auch kommunalrechtlichen Forderungen standhält, muss die Patronatserklärung auf eine bestimmten Betrag begrenzt werden. Dessen Höhe muss die Politik dann später für den Fall des Eventualfalles festlegen.