Stadtmarketing soll fast 125.000 Euro Steuern für städtische Zuschüsse nachzahlen



  1. Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Auf die Stadtmarketing-Gesellschaft Bocholt kommen Steuernachzahlungen von fast 125.000 Euro zu. Grund sind die Eigentumsverhältnisse innerhalb der GmbH und Co. KG. Weil die Stadt 51 Prozent der Anteile besitzt, sind ihre jährlichen Zuschüsse für Sach- und Personalkosten in Höhe von 103.000 Euro (ab 2018 165.000 Euro) nach Ansicht des Finanzamtes umsatzsteuerpflichtig. Das zumindest ist das Ergebnis einer Prüfung für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014. Die Verwaltung schlägt nun vor, den Gesellschaftervertrag zu ändern und auf ein Prozent der Anteile zu verzichten. Über eine entsprechende Vorlage diskutiert am Mittwoch der Haupt- und Finanzausschuss.

Für das Finanzamt ist der jährliche Zuschuss der Stadt ein so genannter Leistungsaustausch. Demnach erbringt die Stadtmarketing-Gesellschaft gegen Entgelt für die Stadt eine fest umrissene Leistung. Und darauf wird Umsatzsteuer erhoben. Anders wäre es, wenn die GmbH und Co. KG eine so genannte Organschaft mit der Kommune eingehen würde, also sozusagen in den Konzern Stadt eingegliedert würde. In dem Fall wären die Zuschüsse als so genannte Innenumsätze nicht steuerpflichtig.

Stadtkämmerer Kai Elsweier hat die „Wiedereingliederung“ geprüft und hält sie für zu kompliziert. Er schlägt deshalb vor, auf die städtische Mehrheit und den entsprechenden Kapitalanteil in der Stadtmarketing-Gesellschaft Bocholt zu verzichten. Für diesen Fall soll das Finanzamt Steuerbefreiung signalisiert haben.

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