Stadtmarketing könnte von Verzicht auf Prüfpflicht profitieren

Lesezeit: ca. 1 Minute


 

Neue Gesetzte eröffnen die Möglichkeit, von erleichterten Vorschriften für die Jahresabschlüsse kommunaler Beteiligungen zu profitieren. Zuvor waren die Anforderungen der Gemeindeordnung für viele kommunale Betriebe übermäßig streng, was zu erheblichem bürokratischen Aufwand führte. Jetzt wird beispielsweise auf die Lageberichterstattung und die Prüfpflicht der Jahresabschlüsse für kleinere kommunale Firmen verzichtet.

Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG könnte von diesen Erleichterungen profitieren, vorausgesetzt, der Gesellschaftsvertrag wird gemäß den neuen Anforderungen angepasst. Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Vereinfachungen zu implementieren, während die Erstellung des Lageberichts weiterhin gefordert bleibt. Der Abschluss und der Lagebericht sind nach wie vor von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu überprüfen.

Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrags sind erheblich und unterliegen der Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung. Sollte der Haupt- und Finanzausschuss diese einer Änderung nicht zustimmen, müsste die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG weiterhin ihre Jahresabschlüsse nach den komplexen Kriterien einer großen Kapitalgesellschaft mit erhöhtem Aufwand und höheren Kosten erstellen.

Related Posts

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert