Stadtpartei: Bürgermeister verstößt mit zu langen Tagungen gegen Arbeitszeitgesetz



Die Stadtpartei wirft Bürgermeister Thomas Kerkhoff vor, wiederholt gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitrechtes zu verstoßen, weil es ihm nicht gelinge, Rats- und Ausschusssitzungen auf die Dauer von drei Stunden zu begrenzen. Die Fraktion hat deshalb beantragt, genau das künftig so festzulegen und nur noch Überziehungen von höchstens 30 Minuten zu erlauben. Zudem beschwert die Partei sich darüber, dass die Sitzungsprotokolle meistens „nicht zeitgerecht“ fertig  werden. Die Geschäftsordnung der Stadt Bocholt zieht eines Frist von zwei Wochen vor. Die aber wird regelmäßig nicht eingehalten.

Bereits im Juni 2021 hatte die Stadtpartei einen Antrag auf Begrenzung der Sitzungslänge im Rat gestellt. Damals war dies mit dem Hinweis abgelehnt worden, dass das möglicherweise zusätzliche Sitzungstermine erzwingen könne und dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefährdet sei. Auch wurde die Länge der Sitzungen mit einem fehlenden digitalen Abstimmungssystem und mit pandemiebedingten Einschränkungen begründet. „Das digitale Abstimmungssystem ist inzwischen eingeführt, alle pandemiebedingten Einschränkungen sind im Laufe der letzten Jahre gefallen. Und dennoch erstrecken sich einzelne Sitzungen über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden oder es reihen sich unterschiedliche Sitzungen mit teilweise gleicher Besetzung aneinander“, beklagt die Stadtpartei.

Sie fährt deshalb jetzt schärfere Geschütze auf und verweist auf die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Demnach sei nach acht Stunden Arbeit eine Pause von elf Stunden einzuhalten. Das gehe aber nicht, wenn die Verwaltungsmitarbeitenden nach ihrem Job noch in den Sitzungen verbringen müssten. „Dieser Verstoß kann nach § 22 ArbZG als Ordnungswidrigkeit durch die für Arbeitsschutz zuständige Behörde geahndet werden. Wenn aber infolge der Überschreitung eine gesundheitliche Beeinträchtigung eintreten sollte, wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Da kann es dann ausreichen, dass die Protokollantin nach der langen Sitzung auf dem Heimweg einen Wildunfall hat und im Straßengraben landet“, so Fraktionssprecher Jens Terbeck im Antrag, in dem er den Bürgermeister an dessen Fürsorgepflicht erinnert.

Außerdem stößt der Stadtpartei sauer auf, dass die Geschäftsordnung der Stadt Bocholt immer wieder nicht eingehalten. Die sieht ein Versenden der Sitzungsprotokolle innerhalb von zwei Woche vor. Die Niederschrift der vergangenen Ratssitzung vom 15. Februar aber liegt bis heute, fast vier Wochen später noch nicht vor.

  1. Was die Stadtpartei in Ihrer Freizeit macht, ist ja ihr überlassen. Wenn Herr Terbeck und seine Kolleg*innen nicht mehr als drei Stunden ihrer Freizeit für die ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat aufbringen möchten, dann können sie bei der nächsten Kommunalwahl ja auf ihre freiwillige Teilnahme verzichten.

    Ehrenamtliche Tätigkeiten unterliegen nicht den gesetzlichen Arbeitszeitbegrenzungen.

    https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/nebentaetigkeit-322-verstoss-gegen-arbeitszeitgesetz_idesk_PI13994_HI1434889.html

    https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/keine-anrechnung-von-stadtratstaetigkeit-auf-arbeitszeit_144_571806.html

  2. Ehemaliger Bürger aus Gescher says:

    Kommentar von Dan, Sie haben etwas nicht verstanden. Es geht hier auch oder gerade um die Beschäftigten der Stadt und nicht um die Ratsmitglieder. Da gilt sehr wohl das Arbeitszeitgesetz.
    Und das späte Versenden der Sitzungsprotokolle, hat der Bürgermeister auch schon in Gescher so gehandhabt.
    Da sollte sich der Bocholter fragen, warum er das so macht. Je später bestimmte Ratsmitglieder Unterlagen erhalten, je schlechter kann man sich darauf vorbereiten. Oder man hat bis dahin was vergessen?

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