Bocholt

Stadtpartei fordert Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Gehbehinderungen

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Die Stadtpartei Bocholt hat einen Antrag bei der Stadtverwaltung eingereicht, der Menschen mit schweren Mobilitätseinschränkungen künftig Erleichterungen beim Parken verschaffen soll – auch wenn sie keinen amtlichen Schwerbehindertenausweis mit Parkberechtigung besitzen. Betroffen wären etwa Menschen mit Amputationen, starken Schmerzen oder neurologischen Erkrankungen, die bisher durch das Raster der bundesweiten Regelungen fallen. Ob und wie die Stadtverwaltung den Vorschlag umsetzt, ist noch offen.

Wer schwer gehbehindert ist, aber die strengen bundesrechtlichen Kriterien für den blauen oder orangen Parkausweis nicht erfüllt, hat es beim Parken oft schwer. Genau hier setzt ein Antrag an, den die Stadtpartei Bocholt jetzt bei der Stadtverwaltung eingereicht hat. Er soll dafür sorgen, dass auch diese Menschen künftig individuelle Ausnahmegenehmigungen fürs Parken bekommen können.

Nach Angaben der Stadtpartei betrifft das vor allem Menschen mit Amputationen, starken chronischen Schmerzen, neurologischen Erkrankungen oder Folgen von Operationen. Auch wer mehrere leichtere Einschränkungen hat, die zusammen eine erhebliche Gehbehinderung ergeben, soll erfasst werden. Diese Fälle seien medizinisch eindeutig, führten aber nach bisherigem Recht trotzdem oft zu Ablehnungen.

Konkret schlägt die Partei vor, eine Ausnahmegenehmigung immer dann zu erteilen, wenn mindestens eines von mehreren Kriterien zutrifft: etwa wenn längere Wege ohne Pause nicht mehr möglich sind, eine ärztlich bestätigte Sturzgefahr besteht oder jemand zwingend in Parkplatznähe zu Wohnung, Arbeit oder einer medizinischen Einrichtung wohnen beziehungsweise arbeiten muss. Als Nachweis sollen ärztliche Atteste, ein Grad-der-Behinderung-Bescheid, falls vorhanden, sowie eigene Angaben zur Gehfähigkeit dienen.

Die geplante Genehmigung wäre an die Person gebunden, kostenlos und zeitlich befristet auf ein bis drei Jahre. Sie würde keinen Zugang zu regulären Behindertenparkplätzen schaffen, aber zum Beispiel längeres Parken in Kurzparkzonen oder im eingeschränkten Halteverbot erlauben. Gelten soll das in bestimmten Bereichen wie Innenstadt, Bahnhof, Ämtern und medizinischen Einrichtungen sowie in einem Umkreis von bis zu 300 Metern um Wohn- oder Arbeitsort.

Wichtig ist der Stadtpartei der Hinweis, dass aus der Regelung kein Rechtsanspruch entstehen würde. Die Verwaltung soll weiterhin von Fall zu Fall entscheiden – nur eben anhand klarerer Kriterien als bisher. Zu den Kosten der Regelung für die Stadt macht der Antrag keine Angaben.

Nach zwei Jahren soll die Regelung überprüft werden: Wie viele Anträge und Genehmigungen es gab, wie viel Verwaltungsaufwand entstanden ist, wie Betroffene die Regelung bewerten und welche Auswirkungen sie auf Parkraum und Verkehr hat.

Foto: Symbolbild

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