Stadt reaktiviert „Yupidu“ für Kriegsvertriebene aus der Ukraine



Die Stadt Bocholt bereitet sich auf die Aufnahme Kriegsvertriebener Ukrainerinnen und Ukrainer vor: Dazu wird die Aufnahmeeinrichtung an der Werther Straße 3 (ehemalige Freizeithalle „,Yupidu“) in dieser Woche reaktiviert. Dort sollen zunächst 100 Menschen unterkommen können.Stand heute sind in Bocholt mehr als 130 Personen gemeldet, die aus den Kriegsgebieten geflohen sind. Sie kommen bislang dezentral unter. Wie viele Kriegsvertriebene aus der Ukraine in Bocholt erwartet werden und in städtischen Einrichtungen untergebracht werden müssen, ist derzeit unklar. Ein möglicher Zuteilungsschlüssel wird über bundes- bzw. landesrechtliche Regelungen erwartet. Das teilte die Verwaltung soeben im Ramen eines Pressetermins (Foto) mit.

Die Stadt trifft zurzeit alle Vorbereitungen, damit die Einrichtung an der Werther Straße 3 zum Anfang der kommenden Woche (Montag, 21. März) bezugsfertig ist. Die Aufnahmekapazität kann an diesem Standort bei Bedarf bis zu 200 Personen erweitert werden. So ist die Stadt Bocholt in der Lage, gerade in der Anfangszeit schnell reagieren zu können“, betont Bürgermeister Thomas Kerkhoff.

„Wir prüfen derzeit verschiedene Optionen, wie wir den Menschen, die durch den Krieg aus ihrer Heimat vertrieben wurden, helfen können“, sagt Thomas Kerkhoff. Er bedankt sich bei den vielen Bocholterinnen und Bocholtern für die große Solidarität. Die Einrichtung an der Werther Straße hatte sich während der Flüchtlingskrise 2015 als zentrale Einrichtung zur Erstversorgung bewährt. Die notwendige räumliche und
funktionelle Infrastruktur für eine Grundversorgung – Schlaf- und Aufenthaltsräume, Sanitärräume, Ausgabeküche, Security etc. – stehen zur Verfügung, es muss nicht in die Grundsubstanz investiert werden.

Die Stadt geht davon aus, dass überwiegend Frauen und Kinder untergebracht werden, da diese Personen derzeit die Hauptgruppe flüchtender Menschen aus der Ukraine bilden. Betten stehen zur Verfügung, Tische und Stühle sind vorhanden, ebenso ein Kinderspielbereich. Es ist vorgesehen, eine Kinderbetreuung vor Ort analog zu 2015 einzurichten. Für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge wird darüber nachgedacht, Wohngruppen einzurichten

Die Betreuung der Kriegsvertriebenen wird aufgrund der akuten Notsituation im Rahmen einer Interimsvereinbarung durch die EWIBO durchgeführt, deren Team über Erfahrung und Wissen im sensiblen Umgang mit flüchtenden Menschen aus den Jahren 2015/2016 verfügt. Grundsätzlich ist künftig die Ausschreibung von Betreuungsleistungen dieser Art vorgesehen, bei der sich auch die EWIBO bewerben kann.

Kriegsvertriebene aus der Ukraine werden gebeten, sich bei der Ausländerbehörde der Stadt Bocholt zu melden. Bei diesem Ersttermin werden sie melderechtlich erfasst und können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Zudem erhalten sie weitere Informationen, wo sie nach erfolgter ausländer- und melderechtlicher Erfassung bei Bedarf Unterstützung in Form von Unterkunft, Lebensunterhalt und ärztlicher Versorgung erhalten. ,,Wir sind überaus dankbar für die vielen Hilfsangebote, die uns in den vergangenen

Tagen erreicht haben“, sagt Erster Stadtrat Thomas Waschki. Das zeige deutlich: die Hilfsbereitschaft der Bocholterinnen und Bocholter ist groß. Die Stadt Bocholt sucht auch weiterhin Wohnraumangebote von Bürgerinnen und

Bürgern. Zur besseren Koordination wurde dafür unter www.bocholt.de/ukrainehilfe <www.bocholt.de/ukrainehilfe> ein Formular hinterlegt, in das entsprechende Angebote eingetragen werden können. Hier werden auch alle neuen Entwicklungen und Informationen tagesaktuell eingepflegt, teilt die Stadt Bocholt mit. Auch wurde zur Koordination von Hilfsangeboten eine städtische Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Rufnummer 02871-95 38 88 erreichbar.

  1. Man darf ruhig mal erwähnen, das die Dinge aus der Flüchtlingskrise 2015/2016, von denen man heute profitiert unter der Leitung von Herrn Klein-Schmeink (Ewibo) gut und schnell organisiert wurden.
    Aber gegen ihn läuft ja immer noch ein Verfahren weshalb man ihn abgesetzt hat.
    Läuft nicht auch ein Strafverfahren gegen den Bürgermeister und weshalb eigentlich?
    Aber die Unschuldsvermutung gilt eben nicht für alle.
    Der eine wird öffentlich angeprangert, der andere macht schöne Fotos und hat bis heute keine Luftfilter in den Schulen organisiert. Aber egal, hier geht es um Kriegsvertriebene.
    Den Leuten der Ewibo: Danke und macht weiter so gute Arbeit!

  2. Timo Böing says:

    Sehr geehrte Damen und Herren, könnten sie noch eine russische Übersetzung der Seiten anbieten? Mit ist aufgefallen, dass diese noch fehlt. Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    TB

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