Stadtverwaltung: Trotz Corona-Lockerung besonnen und aufmerksam bleiben



Bocholt (PID). Ab kommenden Montag, 20. April 2020, werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bundesweit gelockert. Auch in Bocholt dürfen wieder viele Geschäfte öffnen. Die Stadtverwaltung appelliert an Bocholter Bürger, trotz der positiven Entwicklung Augenmaß zu behalten und aufmerksam zu bleiben. Trotz der Lockerungen bleiben die Grundregeln, Abstand zu anderen Menschen zu wahren und Hygienestandards einzuhalten, uneingeschränkt bestehen.
Sie sind weiterhin notwendig, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Geschäfte und Läden
Geschäfte bis 800 qm dürfen ab Montag wieder öffnen, sofern sie Schutzvorkehrungen (1,5 Meter Abstand zwischen Personen) gewährleisten. Gesetzliche Grundlage dafür bildet die Coronaschutzverordnung. Sie ist angepasst worden, gilt vom 20. April bis zum 3. Mai 2020. Die Stadtverwaltung hat die Verordnung als Download auf der Sonderseite www.bocholt.de/coronavirus veröffentlicht. Einzelheiten für einzelne Branchen sind dort nachzulesen. So dürfen etwa Buchhandlungen wieder öffnen, auch Fahrschulen auf Antrag, sofern sie die Schutzvorkehrungen in ihrem Betrieb sicherstellen können.
Das Bocholter Ordnungsamt kündigt ab Montag verstärkt Kontrollen in Geschäften und Läden an. Wer sich nicht an die Regelungen hält, riskiert empfindliche Bußgelder.
Restaurants, Bars, Kneipen, Cafés, Imbisse bleiben weiterhin geschlossen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass viele lokale Händler Abhol- und Lieferdienste anbieten. Hierüber kann lokales Gewerbe trotz Schließung unterstützt werden. Eine Übersicht mit örtlichen Hilfsangeboten finden Bürger auf www.bocholt.de/coronavirus/hilfsangebote/ .
Die Stadtbibliothek Bocholt bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Spielplätze bleiben, genau wie Sportstätten, gesperrt.

Schulen
Weiterführende Schulen werden ab Donnerstag für Abschlussklassen öffnen. Bis dahin werden schulintern Konzepte erstellt, wie der Unterricht unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen stattfinden kann.
Grundschulen bleiben bis 3. Mai 2020 geschlossen.
Die Stadtverwaltung ist als örtlicher Schulträger für die Ausstattung der Schulen verantwortlich. Die schulfreie Zwangspause wurde genutzt, um die Schulen gründlich zu reinigen und mit Hygieneartikeln wie Seife, Einmalhandtüchern und Spendern auszustatten. Die generellen Reinigungsstandards in den Schulen werden aufgrund der besonderen Situation erhöht. Auch auf Kleinigkeiten wird geachtet: Aufkleber an Spiegel weisen etwa auf richtige Handhygiene hin. Der städtische Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport steht in enger Verbindung mit der Gebäudewirtschaft Bocholt. Die Maßnahmen werden mit den Schulen abgestimmt.

Notfallbetreuung
Die Notfallbetreuung für Kinder wird auf viele Berufsgruppen ausgeweitet. Eine Liste ist auf der Sonderseite www.bocholt.de/coronavirus nachzulesen. Derzeit sieht der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport auch unter Berücksichtigung der neu hinzukommenden Personengruppen keine Kapazitätsengpässe in Bocholt. Wer einen Betreuungsplatz braucht, kann versorgt werden.

Wertstoffhof öffnet ab Dienstag
Der ESB Wertstoffhof hat ab Dienstag, 21. April 2020, eingeschränkt für Kundenverkehr geöffnet. Weitere Details in der städtischen Pressemeldung vom 16. April 2020.

Kontrollen wegen Kontaktverbot gehen weiter
Bocholter Stadtwacht und Polizei werden am Wochenende auf ihren Kontrollgängen weiter streng darauf achten, dass das Kontaktverbot eingehalten wird. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Fragen?
Die Coronaschutzverordnung ist auf www.bocholt.de/coronavirus nachzulesen. Dort ist auch eine Liste mit oft gestellten Fragen (sog. FAQ-Liste) hinterlegt. Darüber hinaus ist die Stadtverwaltung über die Corona-Hotline unter Tel. 02871 / 953-500 täglich von 8-17 Uhr erreichbar.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert