Steuerliche Entlastungen für ehrenamtliches Engagement



Der örtliche Landtagsabgeordnete und NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst freut sich über den Vorschlag zur Bundesrats-Initiative für steuerliche Entlastungen für ehrenamtliches Engagement: Unter anderem soll der Steuerfreibetrag für Übungsleiterpauschalen steigen.

„Bürgerschaftliches Engagement ist längst keine Selbstverständlichkeit. Aber ohne das ehrenamtliche Engagement der Menschen wäre unsere Gesellschaft erheblich ärmer. Dass unser Gemeinwesen funktioniert, verdanken wir ganz besonders dem Ehrenamt. Gleichzeitig können alle Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler ganz zu Recht selbst auch ein bisschen stolz sein zu helfen, sich einzusetzen und sich für etwas zu engagieren, ganz besonders, wenn der Einsatz von Erfolg gekrönt wird.“
Mit diesen Worten bringt Hendrik Wüst seine hohe Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement auf den Punkt. Er freut sich deshalb sehr, dass die Landesregierung unter der Federführung von Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) jetzt eine Reform für eine Entlastung für ehrenamtlich tätige Menschen auf den Weg bringt. Eine entsprechende Initiative für steuerliche Vereinfachungen und eine Stärkung der Mitte der Gesellschaft will der nordrhein-westfälische Finanzminister in der ersten Juliwoche in den Bundesrat einbringen.
Insgesamt geht es um steuerliche Entlastungen von rund 800 Millionen Euro bundesweit pro Jahr. Konkret geplant sind zum Beispiel:
Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit in Sportvereinen nebenberuflich ausüben, profitieren von der Übungsleiterpauschale. Einnahmen von Ausbilderinnen und Ausbildern zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr werden hierdurch ebenfalls begünstigt. Der steuerfreie Anteil (Übungsleiterpauschale) soll von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht werden.
Kinderbetreuungskosten sollen künftig bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro) berücksichtigt werden. Dadurch wird insbesondere die Betreuung von Kindern zum Beispiel in Kitas und bei Tagesmüttern stärker steuerlich unterstützt.
Für die Ausbildung oder das Studium verlassen viele Kinder das Elternhaus, werden aber gleichzeitig weiter von den Eltern finanziell unterstützt, insbesondere durch die Übernahme von Wohnraumkosten. Die Anhebung des Freibetrages für Kinder in Studium und Ausbildung von 924 Euro auf 1.200 Euro trägt diesem finanziellen Sonderbedarf Rechnung.
Die Anhebung des Pflegepauschbetrages von 924 Euro auf 1.200 Euro fördert die Pflege durch Familienangehörige im gewohnten Umfeld.
Hendrik Wüst: „Wir wollen diejenigen entlasten, die sich in der Mitte der Gesellschaft für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens in besonderer Weise einsetzen. Diese Menschen sind der Kitt unserer Gesellschaft. Ihre tagtägliche Leistung wollen wir noch stärker anerkennen. Zugleich wollen wir die Rahmenbedingungen für Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern.“

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