Höhere Bußgelder für Müllsünder in Bocholt?



Wer illegal Müll entsorgt, könnte in Zukunft mit deutlich höheren Buß- und
Verwarngeldern rechnen müssen. Dies sieht zumindest der in der vergangenen
Woche veröffentlichte, neue Bußgeldkatalog des Landes Nordrhein-Westfalen
vor. Die CDU-Fraktion Bocholt möchte nun von der Verwaltung wissen, ob sie
plant, die Buß- und Verwarngelder auch in Bocholt entsprechend anzuheben.

„Durch die verstärkte Nutzung von Einwegverpackungen und Einwegbechern hat
die achtlose Plastik-Vermüllung auch in Bocholt an verschiedenen Orten wie
beispielsweise dem Bahnhof, den Bushaltestellen, in Parks, auf Parkplätzen
oder an Straßenrändern stark zugenommen. Jedes Kunststoffteil, ob
Plastiktüte, Einwegbecher oder Bonbon-Papier, das falsch entsorgt wird,
gerät in die Umwelt, zerfällt dort in immer kleinere Teile und wird dann zu
Mikroplastik. Gegen diese Entwicklung müssen wir ankämpfen“, begründen die
CDU-Stadtverordneten Barbara Fölting und Thomas Eusterfeldhaus die Anfrage.

Der überarbeitete Buß- und Verwarnungsgeldkatalog gibt den zuständigen
Ordnungsbehörden eine Entscheidungshilfe zur Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes an die Hand. So reicht
der neue Bußgeldkatalog von 100 Euro für die rechtswidrige Entsorgung
einzelner kleinerer (Hausmüll-)Gegenstände wie zum Beispiel
Zigarettenstummel, Einweg-Kaffeebecher, Pappteller, Obst- und
Lebensmittelreste oder Getränkedosen bis hin zu 50.000 Euro und mehr für die
vorsätzliche gewerbsmäßige Ablagerung größerer Mengen umweltgefährdender
Stoffe. Die bisherige Empfehlung für die Ahndung solcher und ähnlicher
Ordnungswidrigkeiten lag bei nur 10 bis 25 Euro.

„Die deutlich höheren Buß- und Verwarnungsgelder zeigen den Müllsündern,
dass die Gesellschaft nicht weiter duldet, wenn sie achtlos unsere Umwelt
verschmutzen. Gemeinsam mit angemessenen Kontrollen könnten sie ein
wirksames Mittel gegen die zunehmende Vermüllung vor allem durch
Plastikteile darstellen“, erklären Fölting und Eusterfeldhaus. Hierfür
müsste jedoch die Stadtverwaltung die Buß- und Verwarngelder in Bocholt
entsprechend anheben. Denn der neue Buß- und Verwarnungsgeldkatalog ist
nicht bindend, sondern nur eine Empfehlung für Kommunen, die individuell
über die Höhe des Bußgeldes entscheiden.

Vor diesem Hintergrund möchte die CDU-Fraktion von der Stadtverwaltung zum
einen wissen, wie sie die aktuelle Situation in der Stadt Bocholt bezogen
auf die Verunreinigung öffentlicher Verkehrsflächen beurteilt. Außerdem
fragt sie, ob die Verwaltung beabsichtigt, der neuen Empfehlung des Landes
Nordrhein-Westfalen zu folgen und die Buß- und Verwarnungsgelder in Bocholt
entsprechend anzuheben. Falls nicht möchte die CDU wissen, welche Gründe
gegen diese Erhöhung sprechen.

Die Anfrage wird Thema in der kommenden Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12. Juni sein.

Bildquelle:
pixabay.com/de/photos/m%C3%BCll-umweltverschmutzung-abfall-1260833/

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