Aktuelle Informationen und Hinweise des Kreises Borken



Kreis Borken. Um die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung zu gewährleisten und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus (beispielsweise in Wartezonen) zu vermindern, hat der Kreis Borken vorsorglich folgende Maßnahmen getroffen:
Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Die Führerscheinstelle des Kreises Borken im Kreishaus Borken sowie in den beiden Zulassungsstellen in Ahaus und Bocholt kann nur noch nach Terminvereinbarung aufgesucht werden. Die Rufnummer lautet für Borken 02861/82-2023. Für die Nebenstellen in Ahaus und Bocholt können Termine über das Internet unter www.kreis-borken.de/terminreservierung und ausnahmsweise telefonisch unter den Rufnummern 02561/912-215 für Ahaus und 02871/953-396 für Bocholt vereinbart werden.
Die drei Zulassungsstellen des Kreises Borken in Ahaus, Bocholt und Borken können ebenfalls nur noch nach Terminvereinbarung betreten werden. Termine können über das Internet unter www.kreis-borken.de/terminreservierung vereinbart werden und ausnahmsweise telefonisch unter den Rufnummern 02861/82-2059 für Borken, 02561/912-215 für Ahaus und 02871/953-396 für Bocholt. Autohäuser und Zulassungsdienste können ihre Vorgänge gesammelt bei den drei Zulassungsstellen abgeben und nach Bearbeitung und telefonischer Rückmeldung wieder abholen.
In der unteren Jagdbehörde des Kreises Borken können Jagdscheine ebenfalls nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung verlängert werden. Für die Nebenstellen des Kreises in Ahaus und Bocholt können Termine über das Internet unter www.kreis-borken.de/terminreservierung und ausnahmsweise telefonisch unter den Rufnummern 02561/912-215 für Ahaus und 02871/953-396 für Bocholt vereinbart werden. Am Standort Borken erfolgt die Terminvereinbarung telefonisch unter der Rufnummer 02861/82-1137.
Die Elterngeldstelle des Kreises Borken ist unter den bekannten Telefonnummern im Kreishaus erreichbar. Persönliche Beratungstermine werden zurzeit nicht wahrgenommen. Die Sprechstunden in der Nebenstelle des Kreises in Ahaus finden bis auf Weiteres nicht statt.
Genauso finden auch in der Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten keine persönlichen Beratungen mehr statt. Auch hier wird um alternative Kontaktaufnahme (E-Mail, Brief, Post-Einwurf, Telefonat) gebeten.
Beurkundungstermine werden beim Kreisjugendamt nur nach telefonischer Vereinbarung wahrgenommen.
Das Kreisrestaurant im Kreishaus Borken hat ab Montag (16.03.2020) nur noch für Bedienstete der Kreisverwaltung und der Kreispolizeibehörde geöffnet.
Alle im kult Westmünsterland in Vreden vorgesehenen Kulturveranstaltungen fallen bis auf Weiteres aus:
• 13.-15.03: Workshop „Kulturcaster“
• 20.03.: Live Hörspiel „Eine Studie in Sherlock“
• 22.03.: Kinderkonzert „Piraten, Wellen und Spinat“
• 31.03.: Vortrag „Kassandras Geschenk“
• 05.04.: Tanzworkshop und Tanztee
• 26.04.: Eröffnungsveranstaltung Sonderausstellung „Grenzgewässer“
• 28.04. Vortrag „Malweiber? Vision und Wirklichkeit von Künstlerinnen um 1900“
Zudem entfällt am Sonntag (15.03.2020) das Ahauser Schlosskonzert mit dem Ensemble „Sjaella“. Ein Ersatztermin wird gesucht – die Karten behalten Gültigkeit.
Die Telefon-Hotline des Kreisgesundheitsamtes Borken unter der Telefonnummer 02861/82-1091 ist am Samstag (14.03.2020) und am Sonntag (15.03.2020) in der Zeit von 10 bis 17 Uhr freigeschaltet, ab Montag dann wieder täglich von 8 bis 17 Uhr. Dort sind Auskünfte zum Thema Coronavirus erhältlich. Darüber hinaus ist die Patientenhotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter Tel. 116117 rund um die Uhr erreichbar.
Hinweis zum Thema Schulen und Kindertagesstätten:
Für flächendeckende Schulschließungen ist ausschließlich das Land NRW zuständig. Dort wird heute (13.03.3020) womöglich eine Entscheidung getroffen. Nur wenn ein konkreter Anlass besteht, kann eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung in Absprache mit dem Kreisgesundheitsamt Schulen schließen bzw. Schulklassen von der Teilnahme am Unterricht ausschließen. Der Kreis Borken hat sowohl den Schulen als auch Kindertagesstätten (Kitas) im Kreisgebiet Checklisten an die Hand gegeben, wie dort ein möglichst risikofreier Betrieb gewährleistet werden kann. Insbesondere sollen die Aktivitäten mit Außenwirkung dort nur auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden. Dies haben die Schul- und Kita-Leitungen eigenverantwortlich sicherzustellen.
Über die weitere Entwicklung informiert der Kreis Borken über das Internet unter www.kreis-borken.de/coronavirus sowie über Facebook, Twitter und Instagram.

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