CDU möchte Bocholter Vereine mit Förderfond unterstützen



100.000 Euro – mit dieser Summe möchte die Bocholter CDU-Fraktion einen
Rettungsschirm für existenzbedrohte Vereine ins Leben rufen. Aus diesem
Förderfond sollen den Vereinen bis zu 75 Prozent der entstandenen Kosten
erstattet werden, sofern sie aus den von Land und Bund bereitgestellten
Fördermittel keine Unterstützung erhalten. Einen entsprechenden Antrag
stellt die CDU für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

„Das Fortbestehen der Vereinsstruktur liegt uns am Herzen. Wenn einzelne
Vereine aufgrund der Coronakrise unverschuldet in ihrer Existenz bedroht
sind, sodass sie teilweise sogar vor einer Auflösung stehen, muss die
Gesellschaft handeln. Denn genau diese Vereine haben sich in der
Vergangenheit für die Gesellschaft eingesetzt und beispielsweise durch die
ehrenamtliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen Dienste von
unbezahlbaren Wert für alle Bocholterinnen und Bocholter geleistet“, erklärt
CDU-Fraktionsvorsitzender Burkhard Weber.

Im CDU-Antrag schreibt er: „Im Rahmen der Rettungsschirme von Bund und Land
stehen für Firmen und Gewerbetreibende Unterstützungen bereit. Auch
unternehmerisch tätige Vereine können hierüber Förderungen beantragen. Wir
haben in Bocholt aber auch Vereine, die über diese oder andere Fördertöpfe
keine Unterstützung erhalten können und durch die aktuelle Lage in ihrer
Existenz bedroht sind. Es kann nicht sein, dass die in den Vereinen
ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder schlimmstenfalls noch mit privaten
Vermögen in die Bresche springen müssen“, so Weber in dem Antrag.

Für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. April
beantragt die CDU-Fraktion daher, einen Förderfond zur Rettung
existenzbedrohter Vereine auf dem Bocholter Stadtgebiet einzurichten. In
diesem soll zunächst bis zu 100.000 Euro aus dem städtischen Haushalt
bereitgestellt werden. Aus diesem Fond sollen den Vereinen, die nicht im
Rahmen der bereits bestehenden Rettungsschirme antragsberechtigt sind, bis
zu 75 Prozent der vor der Krise entstandenen Kosten erstattet werden.
Voraussetzungen hierfür sind, dass die Vereine einen entsprechenden Antrag
stellen und aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie selbst oder durch
Rücklagen nicht für die Kosten aufkommen können. Die Verwaltung soll laut
CDU-Antrag schnellstmöglich eine Förderrichtlinie erstellen.

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