Kommunalaufsicht: EWIBO-Beschluss des Bocholter Rates ist gültig, weil nicht endgültig



Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Die Kommunalaufsicht beim Kreis Borken hat gegen den mehrheitlich gefassten Beschluss der Bocholter Stadtverordnetenversammlung, der EWIBO das Grundstück der ehemaligen Feuerwache zu schenken, keinerlei Bedenken. Damit weist sie entsprechenden Beschwerden von Sozialer Liste, FDP und Grünen zurück. Allerdings geht Landrat Kai Zwicker (Foto) davon aus, dass es sich bei der seinerzeit höchst umstrittenen Abstimmung lediglich um einen Grundsatzbeschluss, nicht aber um eine finale Entscheidung gehandelt hat. Eine solche soll auf Nachfrage der Kommunalaufsicht laut Bürgermeister Peter Nebelo erst noch folgen und dann die Möglichkeit bieten, über alle Details und vor allem über die unter anderem von Stadtbaurat Daniel Zöhler vorgebrachten Gegenargumente zu diskutieren.

Wie von uns berichtet, hatte Kämmerer Kai Elsweier in der Ratssitzung am 9. Oktober den Antrag eingebracht, der Tochtergesellschaft das Grundstück an der Bleiche zu schenken. CDU, Teile der SPD, die Stadtpartei und die Linken stimmten zu. Alle anderen waren dagegen. Die Kritiker bemängelten, das die Entscheidung ohne jede Vorbereitung, ohne detaillierten Angaben und vor allem ohne Beteiligung der zuständigen Bauverwaltung getroffen wurde.

Schärfster Kritiker des Beschlusses war an diesem Abend denn auch Stadtbaurat Daniel Zöhler. „In der Gesamtschau der aufgeworfenen Fragen und dargelegten Argumente halte ich diese Vorlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder sachgerecht noch zur Erreichung des gemeinsamen Ziels für förderlich. Im Gegenteil, es werden Fakten geschaffen, die im konkreten Fall der Grundstücksübertragung ein objektiv durchzuführendes Bebauungsplanverfahren rechtlich angreifbar machen könnten. Das Signal und die Folgen für die privaten Investoren wären fatal“, meinte er.

Der Rat nahm diese Stellungnahme ohne jede weitere Aussprache zur Kenntnis. Und er stimmte ab, ohne weitere Details zu erläutern oder gar – wie sonst üblich – einen Vertagungsantrag zuzulassen. Die letzten beiden Punkte veranlassten Landrat Kai Zwicker zu der Feststellung, dass sich die Stadtverordnetenversammlung als solche mit den in der Sitzung bereits vorliegenden Informationen offenbar ausreichend informiert gefühlt und zu einer Entscheidung in der Lage gesehen habe.

Ergänzend verweist der Chef der Kommunalaufsicht auf das gesetzlich festgelegte Informationsrecht. Das billigt den Ratsmitgliedern gegenüber dem Bürgermeister ein umfassendes Fragerecht in allen Sach- oder Verfahrensbereichen und das Recht auf eine Stellungnahme zu einem Tagesordnungspunkt zu. „Das Fragerecht soll gerade unter anderem dazu dienen, dass das Ratsmitglied – sofern es Bedarf sieht – alle für seine Arbeit- beziehungsweise Entscheidungsfindung notwendigen Informationen erlangen kann, auch unabhängig von den von der Verwaltung von sich aus zur Verfügung gestellten Informationen“, meint der Landrat. Insofern hätte es jedem Ratsmitglied auf diesem Weg freigestanden, die notwendig erachteten Informationen zu erhalten, heißt es weiter.

Lesen Sie dazu unseren Kommentar: „Zwicker bringt Union und SPD in die Zwickmühle“

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