Kreishaus-Besuch nur noch maskiert möglich



Kreis Borken. Die Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung Borken müssen ab kommenden Montag (27.04.2020) Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Darauf weist jetzt Dr. Elisabeth Schwenzow, Personal- und Ordnungsdezernentin des Kreises, hin. Diese Regelung gilt für das Kreishaus Borken und alle Nebenstellen. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung gilt im Publikumsverkehr diese Pflicht.

Um die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung zu gewährleisten und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus (beispielsweise in Wartezonen) zu vermindern, bleiben die Dienststellen des Kreises weiterhin für den freien Publikumsverkehr geschlossen. Notwendige Termine sind daher vorab zu vereinbaren. Nähere Einzelheiten dazu gibt es im Internet unter kreis-borken.de/de/service/kreisverwaltung/anfahrt-oeffnungszeiten/.

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