Neun britische Corona-Mutationen im Kreis nachgewiesen – ein Fall in Bocholt



Erstmals wurde jetzt im Kreis Borken die britische Mutation (B 1.1.7) des Coronavirus nachgewiesen. Insgesamt gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand des Kreisgesundheitsamtes drei unterschiedliche Infektionsgeschehen: eines im Raum Gescher/Velen/Borken, eines im Bereich Rhede/Bocholt und ein weiteres in Ahaus. Das Kreisgesundheitsamt habe sofort die erforderlichen Quarantäne- und Testungsmaßnahmen veranlasst, teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit.

Ausgangspunkt waren im ersten Fall mehrere symptomatische Mitarbeiter in einem Betrieb in Gescher, die über Hausärzte getestet wurden. Das mit der Befundung dieser Proben beauftragte Labor untersucht seit geraumer Zeit generell auch auf Virusmutanten. So sei dem Kreis Borken der Sachverhalt gemeldet worden, erläutert der Landrat. Alle infizierten Personen sowie deren Kontaktumfeld sind sofort von den zuständigen örtlichen Ordnungsämtern unter Quarantäne gestellt worden. Davon betroffen sind in

Gescher: 1 infizierte Person und 7 Kontaktpersonen
Borken: 1 infizierte Person und 1 Kontaktpersonen
Velen: 5 Infizierte und 11 Kontaktpersonen

Überdies wurden dem Kreisgesundheitsamt Coesfeld 2 in Coesfeld wohnende Kontaktpersonen gemeldet.

In dem zweiten Infektionsgeschehen waren – ebenfalls auf Veranlassung von Hausärzten – Mitarbeiter einer Firma aus Rhede getestet worden, die Krankheitsymptome aufwiesen. Die Befundung oblag auch hier dem Labor, das routinemäßig bereits eine Sequenzierung vornimmt. Dabei stellte sich heraus, dass 2 Mitarbeiter (1 aus Bocholt, 1 aus Rhede) mit dem Mutanten infiziert sind. Beide sind daraufhin genauso wie 6 Kontaktpersonen aus Bocholt, 1 Kontaktperson aus Rhede und 1 Kontaktperson aus Borken sofort in Quarantäne gesetzt worden.

Zudem hat das Gesundheitsamt Hagen dem Borkener Kreisgesundheitsamt gemeldet, dass sich ein Mann aus Ahaus mit dem britischen Virustyp infiziert habe. Neben dem Infizierten ist dort 1 Kontaktperson in Quarantäne.

„Alle unter Quarantäne gestellten Personen haben wir auf die strikte Einhaltung der Quarantäne-Bestimmungen hingewiesen“, erläutert Dr. Zwicker. Zudem sei angeordnet worden, dass die Quarantänezeit nicht automatisch mit Fristablauf ende, sondern zwingend zunächst eine weitere Testung erfolgen müsse. Erforderlichenfalls würde dann die Quarantänezeit verlängert.

Gleichzeitig hat das Borkener Kreisgesundheitsamt seine Ermittlungen ausgedehnt. Zum einem versucht es herauszufinden, wie es zu den Viruseinträgen in den beiden Betrieben kam. Zum anderen wird das Umfeld der Infizierten und der Kontaktpersonen weiter in den Blick genommen.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ruft der Landrat die Bevölkerung erneut dazu auf, die Abstands- und Hygieneregelungen strikt einzuhalten. Nicht erforderliche Kontakte sollten unterbleiben. Ganz wichtig sei es zudem, sich bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie beispielsweise Fieber, Halsschmerzen und Verlust des Geschmackssinns abzusondern und telefonisch über den eigenen Hausarzt eine Testung zu veranlassen. „Es wäre falsch verstandenes Pflichtbewusstsein, wenn man dann noch zur Arbeit geht, denn für das Unternehmen könnte das schlimmstenfalls zu Quarantäne für die gesamte Belegschaft und damit zu einem vollständigen Betriebsstopp führen“, warnt Dr. Zwicker.

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