Pressemitteilung: Soziale Liste Bocholt fordert: Gutachten über die KuBAaI-Vergabe zur Wohnbebauung der Kommunalaufsicht und der Bezirksregierung zur Einsichtnahme und Stellungnahme vorzulegen



Soziale Liste Bocholt fordert: Gutachten über die KuBAaI-Vergabe zur Wohnbebauung der Kommunalaufsicht und der Bezirksregierung zur Einsichtnahme und Stellungnahme vorzulegen

Die Wählergemeinschaft Soziale Liste Bocholt fordert die Stadtspitze auf, sich
zum Kurzgutachten über die Vergabe der Wohnbebauung auf dem KuBAaI-Gelände und zur Entscheidung der Jury zu äußern. Außerdem will die Wählergemeinschaft, das die Kommunalaufsicht und die Bezirksregierung das Kurzgutachten begutachten. Der Stadt liegt seit einigen Tagen ein Gutachten vor. Darin werden ihr „schwere rechtliche Mängel“ vorgeworfen.

Ratsfrau Bärbel Sauer hat zu dem Thema für die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 27. März beim Bürgermeister Peter Nebelo eine Ratsanfrage eingereicht und erklärt dazu: „Zur Vergabe der Wohnbebauung auf dem KuBAaI-Gelände liegt der Verwaltung ein Kurzgutachten vor. Danach scheint der Vorgang äußerst fragwürdig zu sein. Dies löst natürlich Spekulationen in der Öffentlichkeit aus. Daher ist meines Erachtens dringend erforderlich, dass sich die Verwaltung zu allen darin aufgeführten Bedenken und rechtlich äußerst problematischen Ausführungen äußert. Auch und besonders mit Blick auf die Stadtverordnetenversammlung am 10. April, in der dann über die Vergabe die Beschlussfassung erfolgen soll. Finanziell beteiligte am KuBAaI-Großprojekt ist auch das Land NRW und damit die Bezirksregierung. Zwecks vertrauensbildenden Maßnahmen wäre zudem hilfreich, wenn zumindest die Bezirksregierung – aber auch die Kommunalaufsicht – das Kurzgutachten mit der Bitte um Stellungnahme erhalten.“

In der Ratsanfrage will Ratsfrau Bärbel Sauer wissen, ob die Verwaltung beabsichtigt, das Kurzgutachten der Kommunalaufsicht und/oder der Bezirksregierung zur Einsichtnahme und Stellungnahme vorzulegen. Und: Ob die Verwaltung beabsichtigt, vor der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 10. April, zum Kurzgutachten eine Stellungnahme für die Stadtverordneten zu erstellen. Wenn ja, ob die Verwaltung umfassend auf das Kurzgutachten eingehen und sich zu allen Punkten darin äußern wird. Schließlich, ob die Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beabsichtigt, zu der bisherigen Äußerung, noch eine gesonderte Erklärung zum Kurzgutachten abzugeben.

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