Rathaus-Denkmal – und hätte, hätte, Fahrradkette…



Ein Kommentar BERTHOLD BLESENKEMPER

Die Kommunalwahl rückt näher. Sichtbares Zeichen dafür ist die vermehrte Anzahl von Anfragen politischer Parteien. Wer nichts Aktuelles findet, gräbt gerne einfach Altes wieder aus. So wie jetzt die Soziale Liste. Sie will von Bürgermeister Peter Nebelo wissen, wie das denn damals so in Sachen Denkmalschutz mit der Unterschutzstellung des Rathauses am Berliner Platz ganz genau war. Dabei ist die Antwort längst bekannt. Die Stadtverwaltung hat die Sache bereits frühzeitig gewusst, aber so lange verschwiegen, bis alle Einspruchsfristen abgelaufen waren. Und das hat sie dann als „Kommunikationspanne“ deklariert. Bürgermeister Peter Nebelo hat die Verantwortung dafür übernommen. Und die Stadtverordnetenversammlung hat das grummelnd akzeptiert. Konsequenzen (wie immer) Fehlanzeige.

„Selbst schuld“ sollte man dem Rat zurufen. Und so ähnlich sieht es auch Landrat Dr. Kai Zwicker. In einer Antwort auf die Beschwerde einer Bocholterin in Sachen Denkmalschutz des Bocholter Rathauses, die Made in Bocholt vorliegt, meint der Chef der Kommunalaufsicht in Borken, dass die Politik durchaus selbst hätte aktiv werden können.

Zum Hintergrund: Grundsätzlich ist Denkmalschutz ein so genanntes Geschäft der laufenden Verwaltung, über die der Rat nicht informiert werden muss. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine wichtige Angelegenheit handelt. Pech nur, das die Gemeindeordnung nicht exakt regelt, was tatsächlich wichtig ist. Das zu entscheiden, überlässt sie wiederum dem Bürgermeister. Und so schließt sich der Kreis.

Da es seinerzeit allerdings bereits eine politische Diskussion über die mögliche Sanierung des Rathauses gab, steht die Wichtigkeit in diesem Fall ausnahmsweise außer Frage und Peter Nebelo hätte die Stadtverordnetenversammlung informieren müssen. Aber – hätte, hätte, Fahrradkette – er tat es nicht. Und der Rat ist nach Auffassung der Kommunalaufsicht dieser „Einschätzung des Bürgermeisters auch nicht entgegen getreten“. „Er hat keine Einwendungen erhoben und auch nicht das Recht geltend gemacht, die Angelegenheit an sich zu ziehen (§14 Abs. 3 GO)“, heißt es in einem Schreiben von Dr. Kai Zwicker.

Anders ausgedrückt: Der Rat hätte den Bürgermeister frühzeitig anweisen müssen, ihn in allen Angelegenheiten rund um das Rathaus rechtzeitig zu informieren. Dann wäre der Fall kein laufendes Geschäft der Verwaltung mehr gewesen. Merke: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und genau so will es eigentlich auch das Gesetz. Vor Jahren wäre das alles wahrscheinlich nicht passiert. Aber damals gab es mit der SPD ja auch noch eine echte Opposition in Bocholt, die keine Rücksicht nehmen musste auf einen Parteifreund in der Verwaltungsspitze…

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