Sturm- und Orkanböen: Eltern können über Schulbesuch ihrer Kinder entscheiden



Nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist in ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (09.02.2020) auf Montag (10.02.2020) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen.
Das NRW-Schulministerium hat dazu nach Angaben des Kreis Borken heute folgende Verhaltensmaßregeln an die Leitungen der Schulen in NRW herausgegeben:

1) Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von den Eltern umgehend zu informieren.
2) Als Schulleiterin bzw. als Schulleiter können Sie – nach Rücksprache mit dem Schulträger – entscheiden, den Unterricht nicht stattfinden zu lassen oder frühzeitig zu beenden, damit keine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler entstehen kann.
a) Bei Unterrichtsausfall am Morgen müssen Sie für die dennoch eintreffenden oder bereits schon anwesenden Schülerinnen und Schüler eine Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.
b) Bei vorzeitigem Unterrichtsende müssen Sie ebenfalls für die noch anwesenden Schülerinnen und Schüler die Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.
3) Ihre Entscheidung müssen Sie den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern auf den von Ihnen verabredeten Kommunikationswegen bekannt machen.
4) Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (z.B. durch umfallende Bäume, schwere Schäden an Gebäude), entscheidet der Schulträger über eine etwaige Schulschließung.

Beim Kreis Borken wird auch am Wochenende die weitere Wetter-Entwicklung beobachtet, um nötigenfalls schnellstmöglich in geeigneter Weise reagieren zu können.

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