„Verunreinigungsverbot“ gilt auch in der Parkanlagen am Kreishaus Borken



Borken. In jüngster Zeit häufen sich Beschwerden darüber, dass die zwischen dem Kreishaus und dem Horaper Weg gelegenen Parkanlagen inklusive Waldung verschmutzt werden. Insbesondere finden sich immer wieder Zigarettenkippen, die offensichtlich von Passanten dort „mit einem Fingerschnippen“ entsorgt werden. Abgesehen davon, dass dieses Verhalten angesichts des trotz der Regenfälle immer noch knochentrockenen Baumbestandes derzeit brandgefährlich ist, weist der Kreisverwaltung in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Borken darauf hin, dass die Stadt die Verunreinigung von Verkehrsflächen und Anlagen wie die am Kreishaus mittels Ordnungsbehördlicher Verordnung ausdrücklich untersagt hat. Verstöße gegen diese Vorschrift sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden, soweit sie nicht nach Bundes- oder Landesrecht sogar mit Strafen oder Geldbußen bedroht sind.
Der Kreis Borken bittet daher alle Personen, die die Parkanlagen aufsuchen, sich im Interesse der heimischen Flora und Fauna an diese – doch ohnehin eigentlich selbstverständliche – Vorgabe zu halten.

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