Trauergesellschaften künftig auf 30 Personen begrenzt



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Größere Beerdigungen sind aufgrund der Corona-Pandemie derzeit weiterhin nicht möglich. Nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes darf an Bestattungen max. eine Trauergesellschaft bestehend aus 30 Personen teilnehmen. Darauf weist die Stadtverwaltung aktuell hin.

In der Trauerhalle ist aufgrund der Abstandswahrung die Bestuhlung auf 20 Personen reduziert. Während der gesamten Beisetzung sind Abstandsregelungen einzuhalten und es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Davon ausgenommen ist lediglich der engste Familienkreis.

Foto: Friedhof Trauer (Copyright: shutterstock / New Africa)

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