Trotz laufender Klage: Stadt will ab August am Hemdener Weg Kreisverkehr für den Nordring bauen

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Die Stadt will augenscheinlich vollendete Tatsachen schaffen. Trotz noch laufender Klagen hat sie für 1,28 Millionen Euro den Bau des Kreisverkehrs an der Kreuzung von Hemdener Weg und Paul-Henri-Spaak-Weg ausgeschrieben. Das Rondell ist bekanntlich ein wichtiger Teil des Nordringes. Der Baubeginn ist bereits für den 24. August 2026 angesetzt. Fertiggestellt werden soll die Maßnahme bis zum 23. April 2027. Die Gegner der Pläne sind sauer. „So etwas macht man nicht“, meint NABU-Kreisvorsitzender Martin Frenk. Er überlegt jetzt, gegen den vorzeitigen Baubeginn mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vorzugehen.
Geplant ist bekanntlich eine neue Verbindungsstraße zwischen dem Hemdener Weg und der Adenauerallee — eine sogenannte Spange. Die beginnt am besagten Kreisverkehr. Die jetzt europaweit ausgeschriebenen Arbeiten umfassen sowohl den Straßenbau als auch Kanalarbeiten. Konkret geht es unter anderem um das Verlegen neuer Abwasser- und Regenwasserleitungen auf einer Länge von rund 250 Metern, den Einbau mehrerer Asphaltschichten auf einer Fläche von knapp 2.000 Quadratmetern sowie die Herstellung von Pflasterflächen, Bordsteinen und Fahrbahnmarkierungen. Auch die Straßenentwässerung und eine Raseneinsaat gehören zum Auftrag.
Der ehemalige Stadtbaurat Daniel Zöhler hatte früher offen erklärt, man habe den Kreisverkehr bewusst aus dem ursprünglichen Bebauungsplan herausgelöst, um „wenigstens irgendwo schon mal anfangen zu können.“ Genau das ist der Kern des Konflikts. Der NABU-Kreisverbandsvorsitzende Martin Frenk wirft der Stadt vor, durch Ausschreibung und geplanten Baubeginn absichtlich vollendete Tatsachen zu schaffen, die ein Gericht beeinflussen sollen. 30.000 Euro hat der Naturschutzbund gesammelt, um den Bau auf dem Klageweg zu stoppen. Die Klage ist eingereicht — ein Urteil steht noch aus.
Rechtlich bewegt sich die Stadt deshalb in einer Grauzone. Der Bebauungsplan für den Kreisverkehr ist seit März 2025 formell rechtsverbindlich, und solange kein Gericht einen Baustopp anordnet, darf gebaut werden. Doch das Risiko ist hoch: Gibt das Verwaltungsgericht dem NABU recht oder ordnet es einen Baustopp im Eilverfahren an, können bereits laufende Bauarbeiten gestoppt werden — mit unabsehbaren Folgekosten für bereits beauftragte Firmen und den städtischen Haushalt. Im schlimmsten Fall müsste alles wieder rückgebaut werden.
Ratsmehrheit und Bürgermeister offenbar erste, unumkehrbare Fakten schaffen — in der Hoffnung, dass ein weit fortgeschrittener Bau die Gesamtplanung des Nordrings politisch und juristisch absichert. Die Gegner des Projekts sehen das als Missachtung des laufenden Verfahrens.

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Steuerzahler says:
„Die jetzt europaweit ausgeschriebenen Arbeiten umfassen …“ und am Ende steht wieder nur ein intransparentes, aber zulässiges Angebot, wie schon bei der Mittagsessenvergabe für Bocholts Schüler und bei sonstigen vergangenen Prestigeprojekten.
Richterkumpel says:
Na klar, Richter gehören selbstverständlich zur selben Partei wie der städtische Bauantrag. Transparenz ist doch überbewertet.
john says:
Es ist unerfindlich, welche Hindernisse der NABU beim Anlegen des Kreisverkehrs sieht. Die Klage läuft deswegen schon seit 2023 und ist erstmal stillgelegt. Das kommt einer Einstweiligen Anordnung gleich, die der NABU jederzeit beantragen könnte. Wenn er es noch nicht getan hat, wird das Gericht zunächst fragen, warum nicht. Das Risiko für die Stadt ist minimal, dass man nun einen realen Stopp verordnet, wenn nichts Neues entstanden ist.
Nyenhuis Michael says:
Kreisverkehre sind Relikte aus alter Zeit und nicht mehr Stand aller Dinge. Münster hat vor wenigen Tagen erst beschlossen, einen Kreisverkehr zurück zu bauen, da zu viele Unfälle geschehen . In den Niederlanden gibt es Städte, die mittlerweile wieder ohne Kreisverkehr auskommen ,weil sie zu gefährlich sind.(Zwolle) In Bocholt kennt man das doch. Kreis Franzstr., Stenern mit Stopschild, Unter d Eichen mit Stoppschild, alles weil zu viele Unfälle geschahen, aber hier will man neu bauen! In welchem Jahrhundert leben unsere Verkehrsexperten????
john says:
In dem Augenblick, wenn die Stadt einen Anbieter auswählt, hat das Verwaltungsgericht keinen Vorwand mehr, das endgültige Urteil nicht zu fällen. Dann verfällt auch das Recht auf eine Einstweilige Anordnung, das Verfahren zu hemmen. Damit kommt ein Einwand des NABU dann auch zu spät. Der NABU muss also jetzt handeln oder die Klage zurück ziehen.
Die Stadt kann sich durch eine entsprechende Klausel gegenüber dem Anbieter schadlos halten (siehe auch der Fall Scheuer und die Maut).