Über 2.500 Hektar Flächenpotential durch Landesinitiative „Bauland an der Schiene“



„Wir wollen, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen ein Zuhause haben, das sie sich leisten können und in dem sie sich wohlfühlen. Dafür brauchen wir bezahlbares Bauland – sowohl in den Städten, als auch in den ländlichen Bereichen“, erklärten die Landtagsabgeordneten für den Kreis Borken Heike Wermer, Wilhelm Korth und Hendrik Wüst, Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen.
An diesem Ziel arbeitet die Landesregierung mit Hochdruck – und mit Erfolg: Durch die Landesinitiative „Bauland an der Schiene“ konnten bis heute 2.500 Hektar Flächenpotential verfügbar gemacht werden.

„Auch bei uns im Kreis Borken geht es jetzt um neue, moderne und gut angebundene Wohnkonzepte an der Schiene. Einige Kommunen in unseren Wahlkreisen haben schon Gespräche mit dem Ministerium geführt“, bemerkten die örtlichen Landtagsabgeordneten.

In Bocholt und Reken haben diese Gespräche bereits stattgefunden. Dort können in einem zweiten Schritt jetzt die städtebaulichen Planungen beginnen – die Hälfte der Kosten trägt die Gemeinde, die andere Hälfte übernimmt das Land NRW. Legden ist ebenfalls schon zum Austausch mit dem Ministerium angemeldet. Die Kommunen Ahaus, Borken und Gronau sind derzeit zu einem Austausch eingeladen, damit auch dort schnell mit der Planung für neuen bezahlbaren Wohnraum begonnen werden kann.

„Durch Landesinitiative schafft die NRW-Koalition einen weiteren Baustein für bezahlbaren und zudem gut angebundenen Wohnraum in unserem Land“, so die Abgeordneten.

Die Landesregierung möchte die gezielte Entwicklung von bezahlbarem Bauland im Einzugsbereich von Haltestellen des schienengebundenen Nahverkehrs (SPNV) forcieren, um angespannte Wohnungsmärkte zu entlasten und „das Umsteigen von der Straße auf die Schiene“ zwischen Wohnort und Arbeitsplatz attraktiver zu gestalten. Hierzu hat die Landesregierung die Landesinitiative „Bauland an der Schiene“ gestartet. Die Gespräche, werden seit Oktober 2018 mit Städten und Gemeinden geführt, die im Einzugsbereich eines oder mehrerer SPNV-Haltepunkte liegen (max. 3-km-Radius). Regionalplanungsbehörden, die SPNV-Aufgabenträgern, die für Bau, Verkehr und Umwelt zuständigen Landesministerien sowie die maßgeblichen Beteiligten der DB AG begleiten die Gespräche.

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