Unbekannte zünden Feuerwerksrakete in Hausflur



Tatort: Bocholt, Lowicker Straße; Tatzeit: 29.12.22, 19.05 Uhr;

In Bocholt haben am Donnerstagabend noch unbekannte Täter eine Rakete im Bereich der Haustür eines Einfamilienhauses an der Lowicker Straße gezündet und dabei einen Sachschaden in einer Höhe von mehreren Hundert Euro verursacht.

Die Polizei sucht Zeugen. Hinweise bitte an die Kripo in Bocholt (02871) 2990.

Manchen Menschen reicht es einfach nicht, wenn das neue Jahr gegen Mitternacht mit einem Silvesterfeuerwerk begrüßt wird – auch schon in den Stunden und Tagen vorher (vermutlich auch nachher) gehören die dumpfen Explosionen von Feuerwerkskörpern zur Geräuschkulisse (dies mag, sofern im gesetzlichen Rahmen, jeder für sich selbst bewerten). Leider beachten viele die gesetzlichen Vorhaben nicht, die nicht willkürlich, sondern zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachen erlassen wurden.

Die Sprengstoffverordnung enthält u.a. folgende Regelungen:

– Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. – Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Eltern sollten ihren Kindern keinesfalls sorglos Feuerwerkskörper überlassen und sich natürlich auch sich selbst vorbildlich verhalten. (fr)

Quelle: Polizei – Den Originalbeitrag finden Sie hier

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