Unter Alkoholeinfluss gefahren



Bocholt (ots) – Alkoholisiert am Steuer saß in der Nacht zu Donnerstag eine Autofahrerin in Bocholt. Polizeibeamte hatten die 22-Jährige kontrolliert, als sie auf der Industriestraße unterwegs war. Ein Atemalkoholtest ließ auf einen Blutalkoholwert von circa 0,41 mg/l schließen – die weitere Fahrt mit dem Auto war damit für die junge Frau beendet, auf die nun die Folgen aus ihrer Fahrt unter Alkoholeinfluss zukommen.

Ab einem Wert von 0,25 mg/l Atemalkohol liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Für diesen Verstoß sind als Folge mindestens ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen. Sowohl Bußgeld als auch Fahrverbot verdoppeln sich beim erneuten Verstoß. Bei dritten Mal wird es noch teurer. Bei Führerscheininhabern kann außerdem die Kraftfahreignung durch die Führerscheinstelle überprüft werden. Das sind nur die Folgen, wenn bei der Fahrt nichts passiert. Alkohol im Straßenverkehr führen immer wieder zu tödlichen Verkehrsunfällen, bei denen häufig Unschuldige für die Unvernunft anderer Menschen büßen müssen.

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