Unternehmerverband fordert: Fachkräfte aus dem Ausland locken



Mit den inländischen Fachkräften werden nicht alle offenen Arbeitsplätze in Deutschland zu besetzen sein – diese Meinung vertritt der Unternehmerverband seit vielen Jahren. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die Bundesregierung jüngst verabschiedete, trägt diesem Ansatz Rechnung. „Zuwanderung allein ist zwar kein Allheilmittel, aber ohne qualifizierte Zuwanderung wird es nicht gehen. Uns fehlen in Deutschland schlicht die jungen Leute“, betont Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. „Vom Spitzeninformatiker bis zum Lagerfacharbeiter: Wir haben überall unbesetzte Stellen.“

Aktuelle Zahlen aus einer Konjunkturumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages bestätigen dies: Etwa die Hälfte der befragten Firmen kann zurzeit offene Stellen nicht besetzen, zwei Drittel dieser Unternehmen sind daran interessiert, Fachkräfte aus Drittstaaten anzuwerben. „Umso wichtiger ist es, dass das neue Gesetz zügig umgesetzt wird“, so Schmitz. Die Erwartung sei, dass das Fachkräfteeinwanderungssetz zu den ersten Vorhaben gehört, „die die große Koalition Anfang 2019 im Bundestag verabschiedet“.

Das neue Gesetz sieht vor, den Zuzug von ausländischen Fachkräften auch von außerhalb der EU deutlich zu erleichtern. Künftig sollen beispielsweise qualifizierte ausländische Fachkräfte zur Arbeitssuche für ein halbes Jahr nach Deutschland einreisen können. Im neuen Gesetz entfallen auch Beschränkungen auf so genannte Engpassberufe oder die Vorrangprüfung. Bei dieser wird zuerst geprüft, ob es in Deutschland oder in der EU geeignete Bewerber für eine offene Stelle gibt. Berufliche Qualifikationen sollen ebenfalls leichter anerkannt werden. Damit das neue Gesetz die gewünschte Wirkung bringe, sei das Stichwort „Qualifizierung“ besonders wichtig: „Die leichtere Zuwanderung nach Deutschland soll nicht in die Arbeitsagentur, sondern an den Arbeitsplatz führen“, so Schmitz.

Die Unternehmen könnten bereits jetzt vom gebilligten Gesetz profitieren: „Langfristige Investitionen lassen sich besser planen, da offene Stellen nach Inkrafttreten der Regelungen innerhalb weniger Monate besetzt werden können“, blickt Schmitz in die Zukunft.

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