Unternehmerverband: Leider kein Recht auf Hitzefrei



Wochenlang schon herrscht bestes Sommerwetter, in dieser Woche nun wird es richtig heiß. Wer diese nicht an der See oder im Freibad genießen kann, sondern arbeiten muss, kann aber auch im Büro oder an der Werkbank für etwas Erleichterung sorgen. Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, etwa hat für seine Mitarbeiter die Arbeitszeitregeln vorübergehend flexibilisiert: „Wer mit der Wärme nicht gut zurecht kommt, kann früher anfangen und dann auch früher gehen, die Mittagspause ausdehnen oder nachmittags kurzfristig Urlaub nehmen.“

Viele Firmen empfehlen ihren Mitarbeitern an den „Hundstagen“, das Überstundenkonto auszugleichen. „Natürlich muss alles immer mit den Kollegen und dem Vorgesetzten kommuniziert werden, damit der Geschäftsbetrieb weiterlaufen kann“, ergänzt Schmitz. Insbesondere schwere körperliche Arbeit unter freiem Himmel sollte in den heißen Stunden gemieden werden. „Hierzu können in vielen Betrieben Arbeitszeitverlagerungen genutzt werden, etwa durch Gleitzeitregelungen“, sagt Schmitz. Aber auch zusätzliche Pausen können an Hitzetagen für Abkühlung sorgen. „Es versteht sich für die Unternehmen von selbst, dass man Personengruppen wie werdende oder stillende Mütter sowie ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer in dieser Zeit besonders schont“, führt Schmitz weiter aus.

Auch wenn die Außentemperatur über 30 Grad Celsius steigt: Ein Recht auf Hitzefrei oder eine Klimaanlage gibt es im Arbeitsleben nicht. Offizielle Regelungen zur Raumtemperatur in Büros gibt übrigens die Arbeitsstättenverordnung vor: Ab 30 Grad in einem Büroraum müssen wirksame Maßnahmen zur Abkühlung ergriffen werden; ab 35 Grad Raumtemperatur ist ein Büro ohne Gegen-Maßnahmen nicht mehr geeignet.

Gegen das Aufheizen der Büroräume helfen zunächst einmal die bewährten Rezepte: Während Jalousien und Fenster tagsüber unbedingt geschlossen bleiben sollten, helfen morgens großzügiges Lüften oder ein Tischventilator gegen allzu große Hitze. Am Arbeitsplatz gilt zudem: Viel Wasser trinken. „Indem Getränke bereitstellt werden, kann der Chef schon eine ganze Menge tun, damit auch die ‚körpereigene Klimaanlage‘ der Mitarbeiter in Gang kommt“, erläutert Schmitz. Übrigens zählen koffeinhaltige Getränke, also auch Kaffee, nicht zu den besten Durstlöschern: Sie sind schweißtreibend und belasten den Kreislauf.

Worüber Arbeitgeber auf jeden Fall nachdenken sollten, ist, Kleidervorschriften aufzuweichen. „Über Krawattenzwang für Männer lässt jeder Arbeitgeber mit sich sprechen“, ist sich Schmitz sicher. Der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes selbst ist Rechtsanwalt; er und die acht weiteren Juristen des Unternehmerverbandes beraten hiesige Firmen u. a. arbeitsrechtlich, also zu allen Fragen rund um die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Bildunterschrift: Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe (Foto: Unternehmerverband)

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