Unversichert mit E-Roller gefahren



Bocholt (ots) – Bestellt, gekauft – und dann damit gefahren, ohne für den E-Scooter eine Versicherung abgeschlossen zu haben – das führt nun zu Konsequenzen für einen Jugendlichen in Bocholt. Denn auch wenn er sich gegenüber der Polizei darauf berief, dass in den mitgelieferten Unterlagen für seinen fahrbaren Untersatz nichts von einer Versicherungspflicht gestanden habe: Unkenntnis befreit nicht davon, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten. Diese besagen, dass auch sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge erst nach Abschlusseiner entsprechenden Versicherung am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die Polizeibeamten hatten den 14-Jährigen kontrolliert, als er am Nachmittag die Rheinstraße befuhr. Sie leiteten ein Strafverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt.

Das Bundesverkehrsministerium für Verkehr hat im Internet viel Wissenswertes zu „Elektrokleinstfahrzeugen“ gebündelt: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/ StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html.

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