Unversichert mit E-Scooter unterwegs

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Bocholt (ots) – Es habe nur eine Testfahrt sein sollen – das erklärte der Fahrer eines E-Scooters am Dienstag in Bocholt den Polizeibeamten, die ihn kontrollierten. Das bewahrte den 30-Jährigen allerdings nicht vor einer Strafanzeige. Denn der Bocholter war mit dem elektrisch angetriebenen Roller im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs gewesen. Die Beamten hatten beobachtet, wie der Mann gegen 18.00 Uhr die Straße Westend befuhr. Als sie sich näherten, warf der Bocholter den Roller kurzerhand in ein Gebüsch und rannte weg. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug nicht versichert ist.

Der Gesetzgeber schreibt auch für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge vor, dass ihre Fahrer damit nicht ohne Versicherung im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren.

Wenn eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis für den E-Scooter vorliegt beziehungsweise ein „Certificate of Conformity“ (COC), lässt sich für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig: Wer einen Elektrotretroller fahren will, sollte sich also genau darüber informieren, ob das entsprechende Modell im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Und jeder Fahrende eines solchen E-Scooters sollte sich mit den Regeln und Bestimmungen vertraut machen, die dafür gelten.

Das Bundesverkehrsministerium hat dazu im Internet viel Wissenswertes gebündelt: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahr zeuge-verordnung-faq.html

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