Urteil des Amtsgerichtes Bocholt : Kinderpornographische Bilder im Browser-Cache begründen nicht automatisch Strafbarkeit



Werden kinderpornographische Bilder im Browser-Cache eines Rechners aufgefunden, begründet dies nicht automatisch eine Strafbarkeit, da diese Inhalte auch Wissen und Wollen des Users dort abgespeichert worden sein können. Das hat das Amtsgericht Bocholt bereits im März diesen Jahres entschieden (Amtsgericht Bocholt, 3 Ds 540 Js 100/16 – 581/16) . Darauf weist jetzt die Kanzlei Dr. Bahr in Hamburg auf ihrer Webseite hin.

Dort heißt es, Auf dem Rechner des Beschuldigten wurden (möglicherweise) kinderpornografische Bilder gefunden. Es war Windows als Betriebssystem installiert und die Grafiken fanden sich unter dem Dateipfad „AppData/Local/Microsoft/Windows/TemporaryInternetFiles/Low/Content“. Der Beschuldigte erklärte, er habe keinerlei Kenntnis von diesen Bildern.
Das Gericht lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung ab. Alleine aus der Tatsache, dass die Inhalte im Cache gefunden worden seien, könne nicht auf ein bewusstes Handeln des Beschuldigten geschlossen werden, heißt es bei Dr. Bahr.

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